Überfälle in Köln Bankräuber schoss Angestelltem ins Gesicht - Verdächtiger festgenommen

Köln · Ein 23-jähriger Mazedonier ist von Beamten des Raubdezernates vorläufig in Hamburg festgenommen worden. Er wird beschuldigt, am Montag durch einen Raub auf eine Bank im Kölner Süden 200 Euro erbeutet zu haben. Bei einem anderen Überfall soll er einem Angestellten mit einer Gaspistole auf kurze Distanz ins Gesicht geschossen haben.

Ein 23-jährigerMazedonier ist von Beamten des Raubdezernates vorläufig festgenommen worden. Laut Polizei wird er beschuldigt,am Montag durch einen Raub auf ein Geldinstitut 200 Euro erbeutet zuhaben. Durch einenAbgleich mit ähnlichen Taten aus anderen Bundesländern, konnten die Ermittler außerdem Parallelen zu einer Tat am Montag, 10. Februar, ebenfalls in Köln (Altstadt-Süd, Severinstraße), herstellen.

Bei dem Überfall am10. Februar forderte der Täter den Angestellten der Bank auf, Bargeld herauszugeben. Kurz darauf schoss er seinem Opfer mit einer mitgeführten Gaspistole aus kurzer Entfernung ins Gesicht. Infolge der Schussabgabe hatte der 59-Jährige erhebliche Gesichtsverletzungen erlitten und musste im Rettungswagen in eine Augenklinik gefahren werden.

Auf die Spur des nun festgenommenen Verdächtigen kamen die Ermittler durch Abgleich von Lichtbildmaterial. Der 23-Jährige wird zudem beschuldigt, im November 2013 einenRaub auf ein Geldinstitut in Kiel begangen zu haben.

Die Polizeileitete eine zielgerichtete Fahndung ein, indem sie Hotels überprüften, in denen der junge Mann übernachtet hatte. Bei der Überprüfung eines Hotels in Hamburg-St. Georgam heutigen Dienstag stellte sich heraus, dass der Beschuldigte bisgestern morgen, also vor der Tat in der Rathausstraße, dort gewohnthatte.

Noch während die Beamten ihre Ermittlungen im Hoteldurchführten erschien der Tatverdächtige, um dort erneut einzuchecken. Der23-Jährige ließ sich widerstandslos von den Beamten des Raubdezernates(LKA 43) festnehmen. In einer mitgeführten Tasche fanden die Polizisten die benutzte Tatwaffe und Tatkleidung sowie ein Teil desgeraubten Geldes. Die Beweismittel wurden sichergestellt.

In seinerVernehmung im Polizeipräsidium machte der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wirdnach erkennungsdienstlicher Behandlung dem Amtsgericht Hamburgzugeführt.

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