Prozess um Lea Sofie 24-Jähriger muss für zwölf Jahre in Haft

KÖLN · Das unfassbare Verbrechen an der kleinen Lea Sofie aus Köln-Chorweiler hat am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof juristisch ein Ende gefunden: Der 2. Strafsenat in Karlsruhe entschied, dass das Urteil einer Jugendkammer des Kölner Landgerichts rechtskräftig ist.

Die Kammer verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert hat. Dies wurde nun von den obersten Richtern abgelehnt - damit bleibt es beim Strafmaß von zwölf Jahren wegen Totschlages für den 24-Jährigen. Im Urteil der Kölner Vorsitzenden Ulrike Grave-Herkenrath seien keine Rechtsfehler gefunden worden - "weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Angeklagten".

In der weiteren Urteilsbegründung wurde nochmals deutlich, was für eine schreckliche Tat im Dezember 2012 passiert ist. Nach den Feststellungen der beiden Gerichte misshandelte der betrunkene Angeklagte die zweijährige Tochter seiner Lebensgefährtin in deren Abwesenheit durch "wuchtige Faustschläge gegen den Kopf".

Er fühlte sich durch das Weinen des Kindes gestört, heißt es weiter. Das Kind erlitt massive Kopfverletzungen, litt unter starken Schmerzen und fiel in einen komatösen Zustand. Obwohl nach der Rückkehr der Mutter beide den lebensbedrohlichen Zustand des Kindes erkannten, gingen sie in den nächsten Tagen nicht mit ihm zum Arzt. "Dies hätte mit Sicherheit noch zur Rettung des Kindes geführt", so der BGH.

Das Mädchen verstarb schließlich drei Tage später nach den Misshandlungen. Um die Tat zu verschleiern, legten beide die Leiche in einem Waldstück am Fühlinger See ab, um ein Sexualverbrechen eines unbekannten Dritten vorzutäuschen und erstatteten eine Vermisstenanzeige. Der Leichnam wurde später von Polizisten gefunden.

Das Landgericht hatte den Mann nur wegen Totschlags verurteilt, weil es keine niedrigen Beweggründe für die Tat erkennen konnte.

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