Verwirrung wegen fehlerhafter Stimmzettel Wird die OB-Wahl in Köln verschoben?

Köln · Dürfen die Kölner am 13. September einen neuen Oberbürgermeister wählen oder nicht? Nachdem die Bezirksregierung das geplante Wahl-Verfahren für rechtlich bedenklich erklärt hatte, soll angeblich der Wahltermin nun verschoben werden.

Die Stadtverwaltung wolle beim Innenministerium eine Verschiebung des Termins beantragen. Dies will der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Kreisen der Verwaltung erfahren haben. Eine offizielle Bestätigung der Stadt Köln gibt es allerdings noch nicht.

Zuvor war bereits bekannt geworden, dass nach der Stimmzettel-Panne die bereits abgegebenen Stimmen nicht gewertet werden dürfen. Das habe die Bezirksregierung am Nachmittag mitgeteilt, berichtete die Stadt in einer Schnellmeldung. Eine "rechtsfehlerfreie Korrektur" des fehlerhaften Stimmzettels sei nach Ansicht der Aufsichtsbehörde nur möglich, wenn die Briefwähler Gelegenheit erhielten, "anhand des neuen Stimmzettels ihren Wählerwillen auszuüben". Eine Verschiebung der Wahl hatte auch schon OB-Kandidat Jochen Ott von der SPD gefordert.

Die Bezirksregierung hatte den bisherigen Stimmzettel als Benachteiligung parteiloser Kandidaten gewertet. Die Stadt lässt zwar einen neuen Stimmzettel drucken, wollte die schon abgegebenen Stimmen aber werten. Denn bis Dienstag hatten bereits rund 53.000 Wähler abgestimmt.

Stimmzettel hebt Parteien der Kandidaten hervor

Am Dienstag hatte die Bezirksregierung Köln rechtliche Bedenken gegen den bisherigen Stimmzettel angemeldet, der die Parteien der Kandidaten hervorhebt. Er verstoße gegen "die Wahlgleichheit und das Recht auf Chancengleichheit", hatte die Aufsichtsbehörde bemängelt. Befürchtet wurde, dass die parteilosen Kandidaten benachteiligt werden. Drei der sieben Kandidaten gehören keiner Partei an. Darunter ist auch die Kölner Sozialdezernentin Henriette Reker, die von CDU, FDP und den Grünen unterstützt wird.

Der Stimmzettel weiche von den Vorgaben der Kommunalwahlordnung NRW in erheblichem Maß ab, hieß es. Die Kurzbezeichnung der Partei sei etwa zweieinhalb Mal so groß wie der Familienname gedruckt. Damit falle die Kurzbezeichnung der Partei dem Nutzer als erstes ins Auge und erreiche damit einen "Überstrahlungseffekt". Dies dränge die sonstigen auf dem Stimmzettel enthaltenen Informationen in den Hintergrund.

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