Debatte um Steingärten Rheinbach will gestalterisch sinnvolle Vorgartenflächen

Rheinbach · Den Rheinbacher Bürgern ihre wenig grün gestalteten Gärten später noch zu verbieten, sei rechtlich nicht möglich, so Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen. Anders sähe es allerdings für künftige Bauten aus.

Die aktuellen Auswüchse der Gartengestaltung mit Kies- und Pflasterelementen waren im Januar bereits Anlass für eine kontroverse Debatte im Rheinbacher Rat. Den Bürgern ihre mit rarem Grün gestalteten Gärten im Nachhinein zu verbieten, sei rechtlich nicht möglich, hatte Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung berichtet.

Anders sähe die rechtliche Handhabe hingegen für künftige Bauten aus. So beschloss der Rat Ende Januar einstimmig, dass die Verwaltung ein Konzept entwickelt, wie den Häuslebauern Möglichkeiten gezeigt werden, um das Anlegen „ökologisch und gestalterisch sinnvoller Vorgartenflächen“ durch zukünftige Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen schmackhaft zu machen. Außerdem solle die Verwaltung laut Beschluss Aufklärung leisten, „mit dem Ziel, durch Steuerung die insektenfreundliche, klimaangepasste und umweltfreundliche Gestaltung von Vorgärten“ zu erreichen. Einen Schritt weiter geht beispielsweise die Stadt Dortmund. In der Ruhrgebietskommune ist ein Verbot bereits Teil aller neuen Bebauungspläne.

Der Umweltverband Nabu warnt, dass die als pflegeleicht angesehene Gartengestaltung eher „Steinwüsten“ hervorbringt. „Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt“, erklärt der Nabu dazu. Sie lieferten saubere, frische Luft. Kies- und Steinflächen heizten sich dagegen stärker auf, speicherten Wärme und strahlten sie wieder ab.

Wer sich naturnahe Gärten anschauen will, kann sich auf www.nabu.de Inspiration holen. Eine Sammlung mit Bildern von Steinwüsten gibt es auf der Facebookseite „Gärten des Grauens“ unter www.facebook.com/GaertenDesGrauens.

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