Radfahrerin bei Autorennen getötet Prozess um tödliches Autorennen in Köln geplatzt

Köln · Ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Autorennen sorgte für Entsetzen. Dass das Kölner Landgericht die Raser zu Bewährungsstrafen verurteilte, missfiel dem BGH. Doch der Revisionsprozess fand nun ein abruptes Ende - und muss noch mal neu aufgerollt werden.

Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln ist geplatzt. Bei einem Schöffen bestehe die Besorgnis der Befangenheit, teilte das Kölner Landgericht am Dienstag mit. Der 31-Jährige hatte dem Richter am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche gesagt, dass er über Facebook mit einem Mann aus der Raserszene befreundet sei, der auch einen der beiden Angeklagten kennt. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage Befangenheitsanträge gegen den Schöffen gestellt, denen das Gericht jetzt stattgab.

Nun muss der Revisionsprozess mit einem Ersatzschöffen Anfang 2018 nochmal von vorne beginnen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Das Landgericht hatte die beiden 24 Jahre alten Angeklagten bereits wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Strafaussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Vor diesem Hintergrund muss nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden, ob die in Deutschland geborenen Türken doch noch ins Gefängnis kommen. Der Revisionsprozess hatte am vergangenen Mittwoch begonnen.

Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Wagen kam in einer Kurve von der Straße ab und rammte auf dem Radweg eine Studentin. Die 19-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen. Der Unfall - aber auch die Verurteilung zu Bewährungsstrafen - hatten überregional für Entsetzen gesorgt.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter im ersten Prozess nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen - in Höhe von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten - auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem hätten die Richter außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die Gefahrenlage mit aggressivem Fahrstil vorsätzlich herbeiführten.

Der als befangen eingestufte Schöffe habe sich richtig verhalten, sagte ein Gerichtssprecher. Schöffen würden einem Verfahren zugelost und wüssten deshalb vor Verlesung der Anklage nicht, worum es in dem jeweiligen Prozess geht. „In diesem Verfahren hat der Schöffe unverzüglich hiernach seine Szenenähe offengelegt.“

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