Missbrauch am Collegium Josephinum Opfervertreter schildert Übergriffe in Bad Münstereifel

BAD Münstereifel · Nach Veröffentlichung des Berichts zu Priesterübergriffen in Bad Münstereifel gab es zahlreiche Reaktionen. Das Erzbistum Köln hat einen Geistlichen, der zuletzt im Rhein-Sieg-Kreis tätig war, wegen früherer sexueller Übergriffe aus dem Dienst genommen.

Als das Erzbistum Köln vor einem Monat vor die Presse trat und den Endbericht „Sexueller Missbrauch, physische und psychische Gewalt am Collegium Josephinum in Bad Münstereifel“ vorstellte, löste das widerstreitende Reaktionen aus. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte dem Papier eine persönliche Erklärung beigefügt, in der es heißt „die Gewissheit, dass in Einrichtungen unseres Erzbistums über viele Jahre jungen Menschen schlimmes Leid zugefügt wurde, gehört zu den schwersten Erkenntnissen, mit denen ich in meinem Bischöflichen Amt umgehen muss und erfüllt mich mit Trauer.“

Das Gutachten war von Claudia Bundschuh, Professorin für Kinder- und Jugendpädagogik, unter Mitarbeit von Bettina Janssen und Arnfried Bintig innerhalb der vergangenen zweieinhalb Jahren unter anderem auf Basis von Berichten von Betroffenen erstellt worden. Das Ergebnis: Sexualisierte Gewalt wurde von mehreren Fachkräften verübt. Konkret genannt wurden sieben Personen, von denen sechs Priester waren. Zwei Priestern wurde sexueller Missbrauch in den 1940er und 1950er Jahren vorgeworfen. Die Taten insgesamt sollen bis Anfang der 1980er Jahre stattgefunden haben. Bei Vorkommnissen körperlicher Gewalt wurden zwölf Personen beschuldigt, vier davon waren Priester. Der letzte Bericht über körperliche und psychische Gewalt bezieht sich auf eine Tat Anfang der 1990er Jahre.

Am Tag der Veröffentlichung des Berichts gab es hinter den Kulissen noch plötzlichen Klärungsbedarf. Das Erzbistum Köln als Herausgeber hatte noch einige Änderungen vorgenommen. Ob es sich dabei um aussageverändernde Korrekturen handelte, wie es Opfervertreter Professor Werner Becker aus Köln empfand, oder nur um Rechtschreibfragen, wie das Erzbistum sagte, kann nur der direkte Vergleich belegen. Diese Zeitung nahm Stichproben an den besonders aussagekräftigen Stellen. Dort fanden sich keine sinnverschleiernde Änderungen.

Opfervertreter Becker war selbst Opfer

Opfervertreter Becker sieht das allerdings anders und hatte sich nach der Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gewandt und mitgeteilt, bei der Presseversion des Berichts habe es sich nicht um den abgestimmten Inhalt gehandelt. So sei etwa eine Grafik zu Gewalterfahrungen nicht farblich abgedruckt und in ihrer Aussage damit abgeschwächt worden. Auch die Wortwahl sei an einigen Stellen verändert worden. Erst nachdem die Autoren die Parallelveröffentlichung des Originals ins Internet (www.pro-cj.de) gestellt hätten, habe sich das Bistum zur Rückänderung und einem Neudruck bereit erklärt. Das Bistum widerspricht Beckers Darstellung. Pressesprecher Christoph Heckeley sagte auf Anfrage: „Inhaltlich ist nicht ein Jota verändert worden.“ Es habe lediglich Satz- und Rechtschreibfehler gegeben, die für die Buchfassung noch korrigiert werden mussten.

Becker hatte in den Jahren 1959 bis 1961 selbst das Schulinternat des Bistums in Bad Münstereifel besucht. Als Schüler der Obersekunda (Jahrgang 11) und Unterprima (12) habe er damals als 18- und 19-Jähriger im dortigen Großen Haus gewohnt. Während dieser Zeit habe er sich vom damaligen Direktor, einem katholischen Priester, ständig beobachtet gefühlt. „Es gab keine Privatsphäre. Ständig stand jemand in deiner Zelle.“ Mindestens einmal in der Woche habe ihn einer der Betreuer gegen seinen Willen zu sich herangezogen, ihn gekniffen und auch an den Geschlechtsteilen berührt.

Betreuer übten Gewalt gegen die Kinder aus

Dazu kam die Gewalt, die nach Beckers Einschätzung bei einigen der Täter eindeutig „sadistische Züge“ gehabt habe. Ein Großteil der Betreuer habe sich daran beteiligt. Tritte in den Hintern und Schläge ins Gesicht, die zu zwei Wochen langen Ohrenschmerzen führten, seien wiederholt vorgekommen. Der Aufsicht führende Priester habe regelmäßig mit einem schweren Schlüsselbund nach den Schülern geworfen.

Untereinander habe man die Behandlung aus Angst vor Stigmatisierung nicht erwähnt. Daher wisse er auch nicht, wie viele Schüler in seiner Zeit betroffen waren, als nach Beckers Einschätzung etwa 200 Jungen das Internat und 200 weitere als Externe die Schule besuchten. Allerdings seien wiederholt Schüler ohne Erklärung von einem Tag auf den anderen verschwunden.

Auch Werner Becker verließ die Schule Ende 1961. „Ich konnte meinen Eltern die Wahrheit nicht erzählen. Die hätten mir nicht geglaubt.“ Allerdings sei sein körperlicher Verfall und seine Introvertiertheit den Eltern aufgefallen. Becker schob schließlich Heimweh vor, um die Schule verlassen zu dürfen. Später half ihm auch ein Jahrzehnt Psychotherapie nicht, die Ereignisse zu verarbeiten. Erst der jüngste Forschungsbericht, der von den Betroffenen wesentlich geprägt wurde, habe ihm Erleichterung gebracht. Er sagt: „Es ist gut, dass die Dinge nun endlich ausgesprochen und zu Papier gebracht wurden.“

Ein Priester war bis zuletzt im Rhein-Sieg-Kreis aktiv

Unterdessen hat die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle am ehemaligen Collegium Josephinum weitere Konsequenzen gezeitigt. Wie berichtet, hatte Oliver Vogt, der Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, gesagt, dass einer der beschuldigten Priester noch im aktiven Dienst sei. Dabei dürfte es sich um einen Geistlichen handeln, der 1982 nach sexuellen Übergriffen in Bad Münstereifel versetzt worden war und anschließend noch einmal die Stelle wechseln musste.

Er hatte zwar zuletzt keine eigene Pfarrei mehr, zelebrierte aber noch bis vor einigen Wochen Messen, Hochzeiten und Beerdigungen im Rhein-Sieg-Kreis, wo er auch lebte. Nun ist dieser Geistliche nach Veröffentlichung des Berichtes wohl aus dem aktiven Dienst genommen worden. Gegenüber der Gemeinde wurden gesundheitliche Gründe für den Rückzug genannt.

Auf Anfrage des General-Anzeigers teilte Erzbistums-Pressesprecher Heckeley mit, dass man Anfragen zu bestimmten Personen aus „personal- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen“ grundsätzlich nicht beantworten könne. Allgemein erläuterte er, dass unter Verdacht auf sexuellen Missbrauch stehende Priester mitunter noch viele Jahre seelsorgerisch tätig seien, liege daran, dass man zunächst den Hinweisen nachgehe. Falls diese konkret genug seien, seien personalrechtliche Konsequenzen möglich. Es müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, teilte er weiter mit.

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