Anklage wegen schwerem räuberischen Diebstahl Notorischer "Aldi-Räuber" steht vor Bonner Landgericht

Bonn/Euskirchen · Ein 49-Jähriger Mann steht demnächst vor dem Bonner Landgericht. Ihm wird schwerer räuberischer Diebstahl vorgeworfen – und das nicht zum ersten Mal. Seit vielen Jahren hat der Mann nur Aldi-Märkte als sein räuberisches Ziel.

Über 18 Jahre hat der Mann bereits im Gefängnis verbracht. Jede Strafe hat er bis zum letzten Tag verbüßt. Immer wieder hat der heute 49-Jährige, in Gelsenkirchen geboren, Diebstähle begangen, dabei soll er immer bewaffnet gewesen sein.

Und vor allem: Seit vielen Jahren hat er nur ein räuberisches Ziel, nämlich Aldi-Märkte. Der Discounter kennt bereits sein Konterfei – und schlägt sofort Alarm, wenn sein Gesicht von der Überwachung gescannt und gesichtet wird. So auch am 20. Oktober 2015 in der Filiale "An der Vogelroute" in Euskirchen.

Der ungewöhnliche Fall um drei Pakete Bettwäsche wird demnächst sogar vor einer großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verhandelt.

Ladendetektiv mit Messer bedroht

An diesem Tag hatte der 49-Jährige es – laut Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft – auf günstige Bettlaken abgesehen: Drei Pakete der Satinbezüge im Wert von immerhin 60 Euro verschwanden in seiner Tasche. Ein 35-jähriger Ladendetektiv sollte ihn stoppen und stellte sich ihm in den Weg.

Aber die Bettwäsche wollte der 49-Jährige partout nicht herausgeben, stattdessen zog er – laut Anklage – aus seiner Jackeninnentasche ein Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern, "um den Detektiv auf Abstand zu halten". Zudem soll er diesem auch noch mit den Worten gedroht haben: "Ich steche dich ab." Dem Angeklagten gelang die Flucht, mit dem Bettzeug.

Lange Haftstrafen in der Vergangenheit

Durch Öffentlichkeitsfahndung konnte der 49-Jährige einige Wochen später festgenommen werden. Seitdem sitzt er erneut in Untersuchungshaft. Ursprünglich sollte der Fall vor dem Amtsgericht Euskirchen verhandelt werden, aber der zuständige Richter hat die Akte zum Landgericht weitergereicht: Nicht auszuschließen, so seine Begründung, dass seine Strafgewalt nicht ausreicht. Denn das Amtsgerichts kann nur bis zu vier Jahre Haft verurteilen.

Denn der Angeklagte ist massiv und einschlägig vorbestraft: Das Landgericht Bochum hat ihn bereits 1989 wegen 16 Raubüberfällen zu zehn Jahren Haft verurteilt; das Landgericht Düsseldorf steckte ihn 2002 erneut für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter.

Der Angeklagte selbst hat bislang nichts gesagt. Aber es wird nicht schwer sein, ihn zu überführen: Allein eine Videoaufzeichnung zeigt, wie er die Bettbezüge einsteckt. Die Mindeststrafe für einen schweren räuberischen Diebstahl sind fünf Jahre Haft.

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