Verfahren vor dem Bonner Landgericht Nachbarn in Weilerswist streiten um wummernde Bässe

Weilerswist/Bonn · Wegen einer leistungsstarken Heimkino-Soundanlage landete ein Nachbarschaftsstreit in Weilerswist vor Gericht. Der Richter appelliert an beide Parteien - und schlägt eine "salomonische Lösung" vor.

Wenn Nachbarn streiten, hat allzu häufig die Justiz den Schwarzen Peter. Auch in dem Fall, der am Mittwoch der 5. Zivilkammer des Bonner Landgerichts alles an diplomatischem Geschick abverlangte, um den Rechtsfrieden möglichst nachhaltig wiederherzustellen. Es ging um Lärmbelästigung, die die Bewohner einer Doppelhaushälfte in Weilerswist den Nachbarn in der anderen Hälfte vorwerfen. Und zwar um das unzumutbare Wummern der Bässe aus einer leistungsstarken Heimkino-Soundanlage.

Seit Jahren, so beide Parteien in seltener Übereinstimmung, stimme die Chemie zwischen ihnen nicht. Seit 14 Jahren wohnt das Paar mit der Soundanlage neben dem Paar, das sich dadurch seit langem gestört fühlt. Im vergangenen Jahr zog der 53-jährige Nachbar vor das Amtsgericht Euskirchen, forderte ein Ende der Lärmbelästigung und gewann: Eine Zivilrichterin verurteilte das Paar im Nachbarhaus es bei Androhung von Ordnungsgeld zu unterlassen, die Anlage so einzuschalten, dass sie im Wohnzimmer des Ehepaars nebenan zu hören sei. Das aber konnten und wollten die Beklagten nicht hinnehmen, legten Berufung ein und saßen nun hoffnungsvoll vor der Berufungskammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Stefan Weismann.

Und der nährte ihre Hoffnung, als er erklärte: Das Urteil des Amtsgerichts sei tatsächlich nicht zu halten, da es rechtsfehlerhaft sei. Denn, so Weismann: „Nichthörbarkeit gibt es nicht.“ Und redete anschließend mit Engelszungen auf die Parteien ein, um ihnen klarzumachen, dass nur eine gütliche Einigung ihnen helfe, weiterhin nebeneinander und miteinander zu leben. „Hier muss eine salomonische Lösung her.“ Außerdem machte der Richter ihnen klar: Selbst wenn man jetzt nach einem aufwendigen Prozess mit Ortstermin, Gutachter und Zeugen ein Urteil fälle, habe man im Falle eines Verstoßes gegen dieses Urteil wenig Chancen, diesen nachzuweisen. Als der 53-jährige Kläger auf Nachfrage dann auch noch erklärt, seit dem Urteil des Amtsgerichts sei kein Lärm mehr zu hören, rät die Kammer erst recht zu einer gütlichen Einigung. „Sonst schmeißen Sie gutes Geld hinterher und zerstören das nachbarschaftliche Verhältnis noch mehr. Sie müssen doch weiter nebeneinander leben“, so der Richter.

Nach einer Bedenkzeit ist das Paar mit der Soundanlage zum Vergleich bereit, und auch ihr eher skeptischer Nachbar will die vom Gericht vorgeschlagene Einigung zumindest mit seiner Frau besprechen, behält sich jedoch einen Widerspruch vor. Und so diktiert Richter Weismann fürs Protokoll die Regeln, an die sich nun beide halten sollen: Wie laut die Anlage wann sein darf mit welchen Ausnahmen bei Festen wie runden Geburtstagen oder „besonderen Sportereignissen von nationaler und internationaler Bedeutung“. Und: Die jetzige und offenbar lärmvermeidende Einstellung der Soundanlage – den Akten zufolge auch „Nachbarschreck“ genannt – soll notiert und als Abschrift dem Nachbarn gegeben werden, um zu verhindern, dass sie geändert wird. Aber vor allem, so das Gericht: „Zur Förderung des nachbarschaftlichen Vertrauens verpflichten sich die Parteien, bei jedwedem Ärgernis den Nachbarn sofort anzusprechen.“ Der Richter verabschiedete die Nachbarn mit den Worten: „Ich wünsche Ihnen ein gedeihliches Zusammenleben.“ Wenn's damit nicht klappt, sieht man sich wieder.

AZ: LG Bonn 5 S 174/18

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