Verhandlung in Rheinbach Mutter wegen Internet-Betrugs zu Geldstrafe verurteilt

RHEIN-SIEG-KREIS · Sie verkaufte Spielsachen im Internet, lieferte aber nicht. Eine Mutter von drei Kindern stand nun wegen Betrugs vor dem Landgericht Rheinbach. Das Urteil: 600 Euro Strafe.

In reinen Zahlen gemessen, war der Schaden in den beiden konkreten Fällen eigentlich gering, den eine 32-Jährige durch Betrug auf einer Internet-Verkaufsplattform verursacht hatte. Insgesamt belief sich die Schadenssumme auf rund 50 Euro, weil sie die angebotenen und von den Käufern auch bezahlten Spielsachen nicht ausgeliefert hatte. Dass die alleinerziehende Mutter von drei Kindern sich deshalb vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten musste, lag an ihren diversen, einschlägigen Vorstrafen.

Mehrfach war sie wegen Betruges zu Geldstrafen verurteilt worden, hinzu kamen Vorstrafen wegen Diebstahls, Beleidigung und Körperverletzung sowie Erschleichens von Leistungen. Und laut Gericht lagen weitere Anzeigen und ein Strafbefehl wegen Internetbetrugs gegen die Angeklagte vor. „Irgendwie ergibt sich da ein gewisses Bild“, sagte der Strafrichter.

Angeklagte bereits mehrfach wegen Betrug verurteilt

Er verlas in der Verhandlung den Chatverlauf mit den beiden Käufern, die zwar den Kaufbetrag überwiesen, die Spielsachen aber nicht bekommen hatten. Unter anderem hatte die Angeklagte behauptet, die Sachen sehr wohl verschickt zu haben. „Ich habe gelogen, als ich das geschrieben habe“, räumte sie vor Gericht ein. Es wäre ja dann wohl das einfachste gewesen, das Geld zurück zu überweisen, so der Richter. Das aber sei ihr nicht möglich gewesen, weil sie auf der Plattform gesperrt worden sei, so die Angeklagte.

Als sie hörte, dass es für Betrug „auch mal eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“ geben könne, spiegelte sich Entsetzen auf ihrem Gesicht.

Dieses Mal lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro, insgesamt also 600 Euro. Die Anzahl der Tagessätze spiegele die Schwere der Taten, so das Gericht, die Höhe der Tagessätze richte sich nach ihrer finanziellen Situation. Wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden könnte, wäre eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe der Tagessätze möglich, dann müssten 60 Tage Haft abgesessen werden.

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