Euskirchener verurteilt Mann greift seinen Nachbarn mit Messer an

Euskirchen/Bonn · Das Bonner Schwurgericht schickt einen 50-jährigen Euskirchener wegen gefährlicher Körperverletzung für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Er war im September 2015 mit Messern auf seinen Nachbarn losgegangen.

 Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 50-jähriger Euskirchener für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Er hatte seinen Nachbarn mit zwei Messern angegriffen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein 50-jähriger Euskirchener für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Er hatte seinen Nachbarn mit zwei Messern angegriffen.

Foto: picture alliance / dpa

Was genau den 50-Jährigen auf der Anklagebank am 15. September 2015 getrieben hat, auf seinen Nachbarn in Euskirchen mit zwei Messern loszugehen, konnte auch das Bonner Schwurgericht nicht klären. Fest steht jedoch: Das erheblich kräftigere 46-jährige Opfer, das gerade in der Garage an seinem Motorrad schraubte, blickte in dem Moment in einen dort abgestellten Spiegel, sah den reichlich betrunkenen Angreifer, entwaffnete ihn mit entschlossenem Griff und steckte die eher oberflächlichen Verletzungen an Hals und Brust nach eigenen Angaben weg. Am Donnerstag schickte das Gericht den 50-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Bei der Strafe berücksichtigte die Strafkammer, dass der Mann bei der Tat aufgrund seiner massiven Alkoholisierung in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war: Der 50-Jährige hatte fast 3,5 Promille Alkohol im Blut.

Obwohl der Mann ein erhebliches Alkoholproblem hat, sah das Schwurgericht von der zusätzlichen Unterbringung in einer Entzugsklinik ab. Denn die, so erklärte Kammervorsitzender Josef Janßen im Urteil, sei nach Gutachtermeinung sinnlos, da der Mann völlig uneinsichtig sei und seinen Alkoholismus als naturgegeben ansehe.

Wie Richter Janßen erklärte, lebten Opfer und Täter eigentlich schon seit Jahren stressfrei als Nachbarn, bis es zwei Tage vor der Tat zum Streit kam. Hintergrund sei, dass im Haus die Rede von Stromdiebstahl gewesen sei, und der 50-Jährige den 46-jährigen Metzger wohl für den Täter gehalten habe. Aber, so der Richter: So ganz klar sei das auch nicht.

Jedenfalls habe der 50-Jährige den Nachbarn daraufhin im Treppenhaus angepöbelt, was der mit einer Ohrfeige quittiert habe. Und deshalb habe sich der Ältere am nächsten Tag mit zwei Küchenmessern bewaffnet, als er in die Garage gegangen sei, um es mit dem Nachbarn aufzunehmen.

Dass er den Metzger, wie zunächst angenommen, tatsächlich habe töten wollen, glaubt das Schwurgericht nicht. Denn schließlich habe der 50-Jährige nach der Messerattacke eine SMS geschickt mit der Nachricht: „Beim nächsten Mal schneide ich dir dein Spitzbärtchen ab.“ Allerdings macht der Richter dem vorbestraften Angeklagten auch klar: „Noch einmal etwas in der Art, und es geht nicht so glimpflich für Sie aus.“

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