Lastwagen ragen über die Lärmschutzwände

Ein gravierendes Problem der neuen Lärmschutzwände an der A 61 bei Wormersdorf ist, dass sie erkennbar niedriger gebaut sind als die gängigen Lastwagen, die auf der A 61 verkehren. Der Lärm ist somit für die Anwohner nicht nur hörbar sondern zusätzlich sichtbar.

Grund: Die maximale Höhe eines sogenannten Nutzfahrzeugs ist auf vier Meter beschränkt. Diese Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung verankert. Sie entstammt der Richtlinie 96/53 EG der Europäischen Union. Diese EU-Richtlinie gilt in den Ländern der Europäischen Union und in der Schweiz. Aber: Alle Fahrzeuge, die das zulässige Maß über- oder unterschreiten, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung eingesetzt werden. Ausnahmen von diesen Regelungen in Sachen Breite, Länge und Höhe gibt es nur für Nutzfahrzeuge der Land- und der Forstwirtschaft.

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