Kanonenschläge in Dormagen Knalltrauma und Hörsturz samt Tinitus nach Zapfenstreich

DORMAGEN · Der große Zapfenstreich der Schützenbrüder in Dormagen bei Düsseldorf hat es in sich: Gewaltige Donnerschläge lassen einen Anwohner kollabieren. Für ihn ist die Welt danach nicht mehr in Ordnung.

Völlig ahnungslos saß Stefan P. an jenem verhängnisvollen Novemberabend beim Abendbrot, als plötzlich die Hölle losbrach. „Das ganze Haus hat gewackelt und gezittert“, berichtet der 39-Jährige. Vor dem Haus war Schützen-Kanonier Hans-Peter B. zur Tat geschritten.

Für den großen Zapfenstreich der St.-Hubertus-Schützen im nordrhein-westfälischen Dormagen lädt er seine Kanone mit Schwarzpulver und bringt sie an der Dorfstraße in Stellung. Zwei Salven donnern durch den Ort - zu Ehren verdienter Schützen. Für Stefan P. ist die Welt danach nicht mehr in Ordnung.

Die Kanonenschläge den Anwohner ins Mark. Sie lösen bei ihm Druck und Pfeifen in den Ohren sowie starke Kopfschmerzen aus. Mehrfach muss er sich übergeben. Seine Freundin greift zum Telefon und ruft die Polizei. Doch die lehnt ab, das Getöse zu stoppen: „Das ist Brauchtum, da müssen sie durch.“

Knalltrauma und Hörsturz samt Tinitus

Eine Ärztin, an die sich Stefan P. wendet, attestiert ihm ein Knalltrauma und einen Hörsturz samt Tinnitus. Erst knapp drei Monate später kehrt sein Hörvermögen - nach einer Kortisonbehandlung - zurück. Doch der Tinnitus im rechten Ohr sei geblieben, sagt der Kläger. Um sein Gehör zu schützen, meide er seither Konzerte und Fußballstadien. Er fordert mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld vom Kanonier.

15 Monate später sitzen sich Anwohner und Schützenkanonier am Freitag im Düsseldorfer Landgericht gegenüber. Hans-Peter B. (65) ist die Sache ein Rätsel: Er böllert seit rund 20 Jahren, steht dabei nur zwei Meter neben seiner Kanone - ohne Hörschutz und ohne Hörsturz. In nur zehn Meter Entfernung sei die Kanone losgegangen, sagt der Kläger. Es waren 25 Meter, sagen die Schützen. Sie argumentieren, sie hätten alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.

Das sieht der Richter anders: In der Lokalzeitung sein zunächst noch ein anderer Platz für den Zapfenstreich angekündigt gewesen. „Der Kläger hatte also keine Chance, sich zu entfernen, weil er von der Kanone nichts wusste.“ Kleinlaut räumen die Schützen später ein: Für den Platz vor P.s Haustür hatten sie keine Genehmigung beantragt. „Wir hätten aber eine bekommen.“

Der Richter rechnet und unterbreitet einen Vorschlag zur Güte: „2931,26 Euro.“ Damit können beide Seiten leben: Der Vergleich wird noch im Gerichtssaal geschlossen, wenn auch auf Widerruf. Die Haftpflichtversicherung, die dafür aufkommen soll, muss noch zustimmen (Az.: 6 O 185/15).

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