Sorgen um Feinstaubbelastung Kölner will Feuerwerk an Silvester verbieten lassen

BONN/KÖLN · Bonn und Köln bereiten sich auf Fahrverbote vor, um die Luft zu verbessern, doch Silvesterfeuerwerke sind erlaubt? Das findet ein Kölner Bürger nicht in Ordnung und beschwert sich bei der Stadt. In Bonn sind derlei Beschwerden nicht bekannt.

Für viele Menschen gehört es an Silvester fest dazu: Das Abfeuern von Feuerwerk im privaten Rahmen. Ebenso dazu gehören Gegner der Böllerei, die nicht nur vielen Menschen sondern auch Tieren Jahr für Jahr zu schaffen macht. In Zeiten von Fahrverboten wegen zu hoher Feinstaubbelastung gewinnt das Thema in betroffenen Städten wie Bonn und Köln noch mehr an Relevanz. In der Domstadt hat ein Bürger jetzt einen Antrag an den Beschwerdeausschuss der Stadt gestellt. Er fordert ein Verbot des privaten Feuerwerks im Sinne der Gesundheit.

Ein Blick auf die Daten früherer Silvesternächte, die das Bundesumweltamt ausgewertet hat, zeigt tatsächlich einen deutlichen Anstieg der Luftbelastung in Köln wie auch in Bonn. Deutschlandweit ist an mehreren Orten ein Übersteigen des erlaubten Grenzwerts von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel erkennbar - das ist allerdings an 35 Tagen im Kalenderjahr erlaubt. Das Umweltbundesamt spricht von rund 5000 Tonnen Feinstaub, die die Deutschen an Silvester durch ihre Knaller freisetzen. Dem Amt zufolge entspricht diese Menge rund 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Winzige Feinstaubpartikel können die Atemwege reizen und auf Dauer die Lungenfunktion stören - besonders gefährlich für Asthmatiker.

Wie schnell die Belastung der Luft durch Feinstaub nach dem Jahreswechsel wieder abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. "Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an", so das Umweltbundesamt.

Messwerte am 1.1.2018, 1 Uhr:

Ähnliche Anträge wie der jetzige in Köln sind der Stadt Bonn bislang nicht bekannt. Ein Blick auf die Jahreswechsel der vergangenen Jahre zeigt bei den Messwerten teils erkennbare Unterschiede, oft sind es aber nur leichte Abweichungen. "Die Unterschiede können an Wetterlagen, Windrichtungen oder einem Feuerwerk in unmittelbarer Nähe zur Messstation liegen", teilt das Umweltamt der Stadt Bonn mit. Es könne nicht verallgemeinert werden, wie genau sich die Feinstaubbelastung an Silvester erhöht. Es bleibe aber klar, dass im unmittelbaren Umfeld der Zündung des Feuerwerks Feinstaub freigesetzt werde. "Das muss man nicht messen, das ist erkennbar", heißt es in der Stellungnahme des Umweltamtes.

Auch bei der Stadt wisse man um die kurzfristige Belastung der Luft. "Dies ist aber nicht vergleichbar mit den ganzjährigen Belastungen durch dauerhafte Emittenten." Grenzwerte der Feinstaubbelastung würden aber nicht überschritten.

Der Beschwerdeausschuss der Stadt Köln entscheidet über den aktuellen Antrag des Bürgers am kommenden Dienstag - dass er Erfolg haben könnte, ist äußerst unwahrscheinlich. "Grundlage für das Abbrennen von Pyrotechnik zum Jahreswechsel ist das Sprengstoffgesetz. Nach Paragraph 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper am 31. Dezember und 1. Januar von allen Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben", heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt. Für das gewünschte Verbot besitze nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz.

Heißt für alle Freunde des Feuerwerks: Auch dieses Jahr können die bösen Geister wieder lautstark und farbenfroh vertrieben werden. Die Städte Köln und Bonn alleine können dies jedenfalls nicht verbieten.

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