Prozess vor dem Bonner Landgericht Gericht schickt sadistischen Sexualtäter in Haft

Euskirchen/Bonn · Ein 37-jähriger Euskirchener ist vor dem Bonner Landgericht wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt worden. Er muss für neun Jahre hinter Gitter.

In Handschellen wird der 37-jährige Euskirchener in den Gerichtssaal geführt, um sein Urteil entgegenzunehmen: Die 2. Große Bonner Jugendschutzkammer schickt den Mann, dessen Leben sich nur um sadistischen Sex dreht, wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Zuhälterei und Körperverletzung für neun Jahre hinter Gitter. Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen stellte fest: „Es ist monströs und bodenlos, was er getan hat.“

Es ist ein Blick in tiefste Abgründe, die sich im Laufe der Urteilsbegründung auftun: Der Angeklagte, als Kind selbst Opfer von sexuellem Missbrauch, wurde zum Täter mit Vorliebe für sadistische und erniedrigende Praktiken. Und obwohl er zweimal wegen auch sexueller Gewalttaten verurteilt wurde, bestimmten „Sex und Gewalt“, so der Richter, weiterhin sein Leben. Ununterbrochen ging er auf „Frauenjagd“, im Prozess sprach er von über 100 Frauen als „Trophäen“. Und oft hatte er zwei Frauen, mit denen er gleichzeitig seine Neigungen auslebte.

Anfang 2017 lernte er schließlich eine 34-jährige Verkäuferin, eine Kollegin seiner Geliebten, kennen, und zog zu ihr und ihrem Sohn in die Wohnung. Und dort baute der vorbestrafte sadistische Sexualstraftäter sein Terrorreich auf: Innerhalb von anderthalb Jahren machte er die in ihn verliebte Verkäuferin auch mit brutaler Gewalt so von sich abhängig, dass sie sich nicht mehr gegen ihn zur Wehr setzte – auch nicht, als er sie zur Prostitution zwang und sogar ihren Sohn missbrauchte. „Er unterzog sie einer Gehirnwäsche, anders ist das nicht zu verstehen. Sie war seinen Manipulationen nicht gewachsen“, so der Richter.

Er beschimpfte und demütigte die Frau mit Ausdrücken, die so übel waren, dass der Richter sich jedes Mal entschuldigte, bevor er sie zitierte. Das Kind musste beim Sex des Angeklagten mit der Mutter zusehen und wurde sogar hineingezogen. Die Mutter aber erlebte nur Gewalt, wenn sie nicht gehorchte: Sie wurde verprügelt – mit Peitsche, Faust oder einem Kantholz, an dem Reißzwecke angebracht waren.

Nach wenigen Monaten hatte er die 34-Jährige so in der Hand, dass sie auch seine ehemalige Geliebte, ihre Kollegin, bei sich einziehen ließ. Die 32-Jährige soll ihn in seinem Terrorsystem unterstützt und ebenfalls Termine mit Freiern organisiert haben, für die sich die 34-Jährige prostituieren musste. Selbst nachdem der Angeklagte der 34-Jährigen den Kiefer so gebrochen hatte, dass der verdrahtet werden musste, zwang er sie noch zur Prostitution. Den Lohn von insgesamt 12.000 Euro kassierte er und war auch der Regisseur des Missbrauchs des Kindes. Auf Filmen, die er drehte, ist dem Richter zufolge zu sehen, wie seine 32-jährige Geliebte mitmachte.

„Er ist ein gefährlicher Sexualstraftäter, und seine Bösartigkeit ist dokumentiert“, sagte der Richter und warnte den Angeklagten: „Wenn Sie rauskommen, und es passiert wieder was, erhalten Sie Sicherungsverwahrung und sitzen bis ans Ende Ihrer Tage.“ Die 32-jährige Geliebte des Angeklagten muss sich demnächst ebenfalls vor Gericht verantworten. Sie steht offenbar zu ihm: Sie saß im Zuschauerraum und hörte zu. Und durfte nach dem Urteil mit ihm reden.

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