Geschäfte in Bonn bleiben zu Gericht erlaubt verkaufsoffenen Sonntag in Kölns City

Köln · Das Verwaltungsgericht Köln genehmigt einen verkaufsoffenen Sonntag in der Kölner Innenstadt für den dritten Adventssonntag. Die Läden in Bonn bleiben hingegen zu.

In einem Eilbeschluss wiesen die Richter am Mittwoch einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die Sonntagsöffnung der Geschäfte am 16. Dezember ab und verwiesen auf ein öffentliches Interesse im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden sechs Weihnachtsmärkten in der Innenstadt (AZ: 1 L 2722/18). Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Unabhängig von konkreten Besucherprognosen ergebe sich aus den Gesamtumständen, dass die Ladenöffnung als „bloßer Annex“ der Weihnachtsmärkte gesehen werden könne, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Kölner Weihnachtsmärkte seien in ihrer Gesamtheit im städtischen Bereich mit über 500 Ständen und geschätzten vier Millionen Besuchern eine herausragende Veranstaltung. „Angesichts dieser Größenordnung sei es nicht zweifelhaft, dass ein hinreichend räumlicher Zusammenhang zwischen den Weihnachtsmärkten und der Ladenöffnung in dem hier freigegebenen Bereich der Innenstadt bestehe.“

Anders hatte das Verwaltungsgericht Köln zuvor mit Blick auf die Stadt Bonn entschieden. Dort hatten die Richter die für den 9. und 16. Dezember geplanten verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Im Bonner Fall war das Gericht den Klagen der Gewerkschaft Verdi gefolgt. (AZ.: 1 L 2578/18, 1 L 2579/18, 1 L 2580/18). Im Gegensatz zu Köln, wo ein entsprechender Ratsbeschluss vom Oktober die Rechtsgrundlagen für mögliche Sonntagsöffnungen gelegt hatte, fehle eine entsprechende Rechtsgrundlage in Bonn, hieß es. Zudem sahen die Richter keinen Zusammenhang zwischen einer Ladenöffnung im gesamten Bonner Stadtbezirk und einem „überschaubaren“ Weihnachtsmarkt.

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