Urteil im „Hogesa“-Prozess Familienvater zu über drei Jahren Haft verurteilt
Köln · Der 27 Jahre alte Angeklagte hatte bei der Hogesa-Demo 2014 in Köln unter anderem einem Polizisten einen sechseinhalb Kilogramm schweren Absperrpoller an den Kopf geworfen.
Im Zusammenhang mit den Krawallen von Hooligans und Rechtsextremen in Köln 2014 hat das Kölner Amtsgericht am Mittwoch das letzte Urteil gesprochen. Ein Familienvater wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Nach Überzeugung des Schöffengerichts hatte der 27-Jährige einem Polizisten einen 6,5 Kilogramm schweren Absperrpoller an den Kopf geschleudert. Zudem habe er eine Glasflasche geworfen und so eine Polizistin am Handgelenk verletzt.
Der Angeklagte schwieg am Mittwoch im Prozess zu den Vorwürfen. Auf zahlreichen Videoaufnahmen war er jedoch deutlich zu erkennen. Verurteilt wurde er wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.
Das Urteil ist die höchste Strafe, die das Kölner Amtsgericht nach der „Hogesa“-Demonstration gegen einen Beteiligten verhängt hat. Damit sind mehr als 70 Verfahren zu dem Thema abgearbeitet. Die als Kundgebung gegen Salafisten angemeldete Veranstaltung mit fast 5000 teils gewaltbereiten Teilnehmern war aus dem Ruder gelaufen, 49 Polizisten wurden verletzt.