Wagen mit 150 Sendungen ausgebrannt Falscher Kraftstoff löste Feuer in Paketauto aus

Brühl · In Brühl ist am Dienstagmorgen ein Paketwagen der Deutschen Post mit 150 Sendungen vollständig ausgebrannt. Auch ein dahinter fahrender Kleinlaster wurde beschädigt. Der Fahrer hatte den falschen Kraftstoff getankt.

 Umgeben von einem Schaumteppich: Nur noch ein Wrack ist der vordere Wagen. In Mitleidenschaft gezogen wurde aber auch das hintere Fahrzeug.

Umgeben von einem Schaumteppich: Nur noch ein Wrack ist der vordere Wagen. In Mitleidenschaft gezogen wurde aber auch das hintere Fahrzeug.

Foto: Feuerwehr

Ein Paketauto der Deutschen Post wurde am Dienstagvormittag auf der Otto-Wels-Straße in Brühl durch einen Brand vollkommen zerstört, ein unmittelbar dahinter fahrender Paketlaster beschädigt. 18 Feuerwehrleute waren knapp drei Stunden im Einsatz. Beide Fahrer konnten sich noch rechtzeitig aus den Fahrzeugen retten.

Wie ein Sprecher der Polizei aus dem Rhein-Erft-Kreis am Donnerstag auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Fahrer des Wagens den falschen Kraftstoff getankt hätte. Daraufhin sei es im Motor zu einem Defekt gekommen, infolgedessen das Auto in Flammen aufgegangen sei.

Wie Brandamtmann Sebastian Nüsgen dem GA sagte, seien die Kräfte gegen 10.40 Uhr alarmiert worden. Sie waren bis etwa 13.30 Uhr im Einsatz. Die Feuerwehr Brühl setzte dabei zwei Trupps unter Atemschutz ein, um den Brand mit Wasser und Schaum zu löschen. Dennoch habe nicht verhindert werden können, dass die gesamte Ladung des ersten Lasters verbrannte, teilte die Feuerwehr mit.

Der zweite Paketwagen sei zum Zeitpunkt des Feuers hingegen nicht beladen gewesen. Beteiligt waren alles in allem 18 Feuerwehrleute unter Nüsgens Leitung – sowohl hauptamtliche als auch freiwillige. Vor Ort waren zudem Polizisten, die die Straße sperrten.

Nach Angaben von Postsprecher Achim Gahr befanden sich in dem völlig zerstören Wagen rund 150 Pakete. Deren Absender werden nun durch Post ermittelt. Bei Paketen haftet die Post bis zu einem Betrag von 500 Euro. Päckchen, die als Briefsendungen gelten, unterliegen hingegen keiner Haftung.

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