Kommentar zum Bornheimer Rheinufer Erst handeln, dann streiten

Meinung · Wie Bund und Land mit dem Bornheimer Rheinufer umgehen, ist nicht bürgerfreundlich. Denn zuallererst muss die Gefahr beseitigt werden, dass Teile der Böschung abrutschen können.

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer. Das trifft mit Sicherheit auf die Grundstücks- und Hausbesitzer in den Abschnitten des Bornheimer Rheinufers zu, die abrutschgefährdet sind. Denn letztlich tragen Bund und Land ihren Streit um die Kosten für die Sanierung des Ufers auf dem Rücken der Bürger aus – nicht den um die provisorischen Arbeiten, sondern den Disput um die Finanzierung der endgültigen Sanierung.

Dabei ist es zunächst zweitrangig, ob die Anlieger einmal selbst zur Kasse gebeten werden oder nicht. Viel schlimmer wiegt aktuell der Umstand, dass theoretisch wohl jederzeit Teile der Böschung am Rheinuferweg oder am Leinpfad abrutschen könnten. Was dann passieren könnte, mag man sich nicht ausmalen. Ralf Stark von der Interessengemeinschaft „Bornheimer Rheinufer“ liegt mit seinem Vorschlag daher vollkommen richtig. Land und Bund sollten bei der endgültigen Sanierung des Ufers so verfahren, wie es bei den provisorischen Arbeiten der Fall war: erst handeln und sich dann über die Kosten streiten.

Bislang ist das Verhalten von Land und Bund absolut nicht bürgerfreundlich. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft sind daher gut beraten, mit einer gemeinsamen und lautstarken Stimme zu sprechen, damit sich am Rheinufer endlich etwas tut. Wer wie viel bezahlen muss, sollte geklärt werden, wenn keine akute Gefahr mehr besteht.

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