Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts Einsatz von "Knabberfischen" in Köln erlaubt

KÖLN · Kitzlige Angelegenheit: Der Einsatz von "Knabberfischen" verstößt nicht gegen den Tierschutz, urteilte das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag und gibt damit den Klägern und zukünftigen Besitzern eines Kosmetikstudios Recht.

 Die Garra rufa kümmern sich um Hornhaut, Neurodermitis oder Akne.

Die Garra rufa kümmern sich um Hornhaut, Neurodermitis oder Akne.

Foto: dpa

Sie knabbern, sie kitzeln und sie sollen Schmerzen lindern - die Knabberfische, auch Garra rufa, Kangafische, Rötliche Saugbarbe oder doctor fish genannt. In Japan und China, aber auch in den USA und Großbritannien schwören die Menschen schon länger auf die heilenden Fähigkeiten der Fische. Seit einiger Zeit gibt es dort Kosmetikstudios, in denen sich Kunden die Hornhaut an den Füßen von den rund 14 Zentimeter langen Fischen abknabbern lassen können. Aber auch bei Krankheiten wie Neurodermitis, Schuppenflechte oder Akne sollen die kleinen Helfer echte Wunder bewirken.

Yasa Ilhan und Dominique Warzitz wollen die kosmetische Behandlung mit den Fischen auch in Köln anbieten - doch die Stadt machte ihnen vorerst einen Strich durch die Rechnung und verbot die tierische Wellness-Behandlung. Der Einsatz von Fischen zu Wellnesszwecken sein nicht mit dem Tierschutz vereinbar, lautete die Begründung. Unterstützt wird die Stadt in dieser Auffassung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Die Stadt berief sich bei dem Verbot auf eine Richtlinie des Landesamtes. Den Fischen würden "unvermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden" zugefügt, die "mit einem vernünftigen Grund nicht in Einklang zu bringen" seien. Vor allem die Fußbewegungen der Kunden und schwankende Wassertemperaturen würden die Tiere unnötig stressen. Amtstierärztin Claudia Behlert äußerte nach der Verhandlung weitere Bedenken gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger: "Ich finde, dass man mit Tieren nicht alles machen muss, was man mit ihnen machen kann."

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts

Das Kölner Verwaltungsgericht schätzte die Gefahrenlage für Mensch und Tier weniger dramatisch ein. Die Kläger hätten ein „sehr schlüssiges und tierschutzgerechtes Konzept präsentiert“, begründete Richter Michael Huschens das Urteil. "Es gibt nun mal den Beruf des Spa-Betreibers mit Kangalfischen", sagte Huschens. Somit müsse eine Regelung gefunden werden, bei der Tierschutz und Berufsfreiheit zusammengebracht würden. Dann stehe der Ausübung des Grundrechts auf Berufsfreiheit nichts mehr im Wege. Deswegen verpflichtete die 13. Kammer des Gerichts um Huschens die Stadt dazu, festzulegen, unter welchen Bedingungen eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gegeben werden kann. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Seit anderthalb Jahren warten Ilhan und Warzitz, ihr Spa-Studio mit zehn bis 15 Behandlungsbecken zu eröffnen. Dafür haben sie nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers einen Kredit von 100.000 Euro aufgenommen. In jedes ihrer Behandlungsbecken wollen sie genügend Wasser füllen, sodass die Fische frei schwimmen können. Gerechnet werde mit einem Liter Wasser pro Zentimeter Fisch.

Tierschutzgerechte Haltung der Fische

Außerdem suchten sie Rat bei Peter Siegmann, dem die Firma "Physiofisch" mit rund 70 solcher Studios gehört. Der erklärte den beiden angehenden Geschäftsleuten, welche Bedingungen für eine artgerechte Haltung erfüllt werden müssen. Dazu gehörten die Reinigung der Becken, ausreichend Sauerstoff im Wasser, die Kontrolle des Bestands, Ruhepausen für die Fische und Rückzugsorte. Dort soll den Tieren die Möglichkeit gegeben werden, abzulaichen.

Doch das Verbot, Doktorfische zu kosmetischen Zwecken zu halten, verliert ohnehin an Substanz. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu nicht. So beurteilen die Behörden in den einzelnen Bundesländern das Tierschutzgesetz unterschiedlich und erteilen die Erlaubnis - oder eben nicht. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat im letzten Jahr jedenfalls einen ähnlichen Weg wie die Kölner beschritten und entschieden, die Nutzung von Doktorfischen in einem Friseursalon zu genehmigen.

Physio-Fish-Inhaber Peter Siegmann versteht die Aufregung um die Inanspruchnahme der Hilfe der Fische sowieso nicht: Die Fische lebten doch unter viel besseren Bedingungen als etwa Legehennen in Käfigen, sagte Siegmann dem Kölner Stadtanzeiger. Und das Füße-Knabbern sei wie ein kleiner Snack für die Fische und keine Tierquälerei.

Mit Material von DPA.

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