Trotz gesetzlichen Verbotes Drohnen gefährden Flugverkehr in Köln/Bonn

Köln/Dortmund · Viele Hobbypiloten können mit Drohnen tolle Bilder schießen. Doch viele starten ausgerechnet in der Nähe von Flughäfen - und gefährden damit den professionellen Flugverkehr.

Trotz eines gesetzlichen Verbotes sind im sensiblen Luftraum über den Flughäfen Köln/Bonn und Dortmund 2018 schon mehr Drohnen gesichtet worden als im gesamten Vorjahr. Das teilte die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit.

Drohnen und Multikopter werden bei Hobbypiloten und Amateurfotografen immer beliebter. Sie liefern teils beeindruckende Bilder aus der Vogelperspektive, können dabei aber den Flugverkehr gefährden. Deshalb gilt in Flughafennähe Drohnen-Flugverbot.

Erst im April dieses Jahres mussten Start- und Landebahn am Flughafen Köln/Bonn mehrmals gesperrt werden, weil Drohnen den Maschinen zu nah gekommen war. Eine Maschine musste umgeleitet werden.

Bis Mitte August wurden im An- und Abflugbereich des Flughafens Köln/Bonn laut Flugsicherung bereits sieben Drohnen gesichtet. Im vergangenen Jahr waren es nur vier Drohnen. Am Flughafen Dortmund hatten Piloten und Flugsicherung drei Drohnen gesichtet, im vergangenen Jahr nur eine.

Auch bundesweit nimmt das Problem spürbar zu: Insgesamt wurden laut Deutscher Flugsicherung 2018 bereits mehr als 100 Drohnen gemeldet, im gesamten Jahr 2017 waren es 88. Der größte Flughafen in NRW in Düsseldorf ist von diesem Trend allerdings bisher ausgenommen. Dort sank die Zahl der Drohnensichtungen sogar deutlich von acht im Vorjahr auf bisher zwei.

Drohnen dürfen laut der Drohnen-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht in sogenannten „sensiblen Bereichen“ geflogen werden. Dazu gehören die An- und Abflugbereiche von Flughäfen.

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