Aufklärungsflüge Diskussion um die deutsche Beteiligung an Awacs-Einsätzen

Bonn · Die diffuse Lage in Syrien belebt auch die Diskussion um die deutsche Beteiligung an Awacs-Einsätzen vom türkischen Stützpunkt Konya. Die Linke fordert, die Soldaten aus Konya abzuziehen.

Das Mandat im Rahmen der Koalition gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) diente dazu, Lagebilder aus dem Luftraum über Syrien und dem Irak zu liefern und Flugzeuge außerhalb von Kampfeinsätzen zu dirigieren. Das Mandat ist gültig, die Einsätze laufen weiter, obwohl der IS als weitgehend besiegt gilt.

Unterdessen geht die Türkei im Norden Syriens gegen kurdische Milizen vor, die als Bodentruppen gegen den IS von den USA unterstützt und von Truppen des syrischen Machthabers Assad verteidigt werden. Hinter Assad steht zugleich Russland. Damit sind zwei Nato-Partner auf unterschiedlichen Seiten involviert.

Die Bundeswehr ist in der Region mit Aufklärungsflügen durch Awacs und Recce-Tornados im Einsatz. Auf ihr Material haben alle Parteien der Anti-IS-Koalition Zugriff, also auch die Türkei. Offiziell dürfen die Aufnahmen nur für Luftschläge gegen den IS genutzt werden, die Weitergabe des Bildmaterials überwacht ein deutscher Verbindungsoffizier. Gleichwohl befürchten Vertreter der Opposition, dass das Material sehr wohl auch von der türkischen Armee dazu genutzt wird, ein Lagebild über Kurdenstellungen zu erhalten. Darum fordert die Fraktionschefin der Linken im Bundestag, man müsse die deutschen Soldaten aus Konya abziehen. Dem gegenüber steht das Argument, die Awacs-Flugzeuge erstellten ein Luftlagebild - und eben keine Aufklärung des Geschehens am Boden.

Zugleich hat sich seit dem Ausbruch der Ukraine-Krise im März 2014 die Sicherheitslage an den östlichen Grenzen der Nato dramatisch verschlechtert. An den Grenzen des Baltikums stehen das westliche Bündnis und Russland einander gegenüber und demonstrieren permanent mittels Manövern ihre Stärke. Awacs-Einsätze mit deutschen Soldaten führten in den 1990er Jahren zum sogenannten out-of-area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bis dahin galten Auslandsmissionen der Bundeswehr nur im Rahmen der Bündnisverteidigung oder innerhalb einer UN-Mission als rechtmäßig. Nachdem faktisch längst bekannt war, dass Deutsche an Aufklärungsflügen über dem früheren Jugoslawien beteiligt waren, entschied das Bundesverfassungsgericht auf Klage von SPD und der damaligen Regierungspartei FDP: "Out of area"-Einsätze seien verfassungskonform - wenn der Bundestag vorher zustimmt.

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