Illegales Glücksspiel Bingo-Verbot in Kölner Seniorenheim

Köln · Ein Kölner Seniorenheim hat den bei den Bewohnern beliebten Bingoabend zeitweise gestoppt. Grund dafür war der Verdacht des illegalen Glückspiels, der einem Rechnungsprüfer aufgefallen war.

Der Spieleklassiker Bingo.

Der Spieleklassiker Bingo.

Foto: dpa

In Köln hat das Seniorenheim "Riehler Heimstätten" seit Dezember den wöchentlich stattfindenden Betrieb des Bingoabends eingestellt. Der Grund verblüfft, denn die Juristen sehen etwa schon in dem Gewinn einer Tafel Schokolade illegales Glücksspiel.

Seniorenheim und Bingoabend - zwei Wörter, die zusammenpassen. Die Kultur des wöchentlichen Bingospielens wird auch im Kölner Seniorenheim gepflegt. Jeden Dienstag dreht sich die Bingotrommel und die gut 100 Senioren versuchen, mit einem Einsatz zwischen 50 Cent und einem Euro mit den gezogenen Kugeln eine Zahlenreihe voll zu bekommen und einen kleinen Preis abzustauben, der laut der Geschäftsführerin oft in Form von Gebäck, Pralinen oder Duschgel vergeben wird. "Die Senioren lieben es", sagte die Geschäftsführerin Gabriele Patzke auf Nachfrage.

Doch der frenetische "Bingo"-Schrei ist in dem Kölner Heim mittlerweile verstummt. Vor fünf Wochen fiel nach Angaben der Geschäftsführerin Patzke einem Rechnungsprüfer eine Quittung auf, zu der die Aufschrift "Bingo-Preise" hinzugefügt war. Der Prüfer schlug der Geschäftsführung vor, einen Juristen damit aufzusuchen, weil Bingo möglicherweise unter das Glücksspiel falle. "Ich musste schmunzeln und wusste bis vor einigen Wochen noch nicht, dass ich Chefin einer Glücksspielhalle bin", so Patzke.

Drei Kriterien machen aus Bingoabend Glücksspiel

Das Seniorenheim beauftragte eine Juristin, die zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei dem harmlosen Bingoabend um Glücksspiel handle, weil drei Kriterien erfüllt würden: Die Senioren bezahlen ein Entgelt, auch wenn es verschwindend gering ist. Man müsse bei dem Spiel "Glück" haben und es muss öffentlich sein. Das ist es in dem Fall laut Patzke, weil auch Senioren aus der Nachbarschaft teilnehmen können.

Die beauftragte Juristin kontaktierte darauf die Ordnungsbehörden, die die Vermutung des Glücksspiels bestätigten. "Ich hoffe nicht, dass unsere jahrelange Tradition nachträglich geahndet wird", so Patzke. Das Heim will sich nun als sogenannte "kleine Lotterie" bei den Behörden als Bingoabend melden.

Dabei dürfe man laut der Geschäftsführerin in drei Monaten nicht mehr als 40.000 Euro erwirtschaften. "An den Betrag werden wir bei 100 Senioren und einem Einsatz von 50 Cent bis einem Euro nicht rankommen", so die Geschäftsführerin. Die Senioren könnten auch Spielgeld verwenden, aber das wollen viele unter ihnen wohl nicht.

Von Dauer ist das Verbot jedoch nicht. Eine Sprecherin der Stadt sagte am Dienstag, man werde nun „unbürokratisch und so schnell es geht gleich am Stück für drei Monate genehmigen.“ Dafür müssen die Sozial-Betriebe-Köln (SBK) dem Ordnungsamt die anstehende Termine für die Spielrunden allerdings mitteilen. Einer SBK-Anwältin zufolge ist nun geklärt, dass die öffentlichen Bingo-Events in einem Saal des Seniorenzentrums unter „kleinere Lotterien“ fallen.

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