Urteil vor dem Bonner Landgericht Bewährungsstrafe für Sex mit 13-Jähriger

Euskirchen/Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 46-jährigen Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Allerdings spricht es von einem minderschwerem Fall - aus guten Gründen.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

Der 46-Jährige auf der Anklagebank hatte 2018 ein sexuelles Verhältnis mit einer 13-Jährigen. Als er die Beziehung beendete, zeigte das Mädchen ihn wegen Vergewaltigung an, doch wie sich herausstellte, geschah alles einvernehmlich. Dennoch landete der Vater von neun Kindern aus Euskirchen vor dem Bonner Landgericht und wurde am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Obwohl die 13-Jährige den Mann, wie die auf seinem Handy gespeicherten Nachrichten zeigten, immer wieder sexuell angemacht hatte, hätte er sich auf keinen Fall auf sie einlassen dürfen. Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz sexueller Missbrauch eines Kindes und wird bestraft.

Wie der Vorsitzende der 2. Großen Bonner Jugendschutzkammer, Wolfgang Schmitz-Justen, erklärte, fiel der arbeitslose Angeklagte im vergangenen Jahr nach dem Tod der Mutter seiner Kinder in ein tiefes Loch und begann Alkohol in Unmengen zu trinken. Dann lernte er die 13-Jährige kennen. Sie „himmelte“ ihn an, wie er im Prozess beschrieb, und machte ihm eindeutige Angebote. Wie ihre Nachrichten an ihn auf dem Handy bewiesen, „ging es ständig um Sex in allen Varianten. Da wurde man beim Lesen schon ziemlich rot“, meinte der Richter.

Dreimal verabredeten sich der Mann und das Mädchen und hatten auf oder in seinem Auto Geschlechtsverkehr. „Dann wurde es ihm zu heiß“, sagte der Richter, „und er brach die Beziehung ab.“ Dass er etwas Illegales getan hatte, habe er genau gewusst: Er bat sie, den gesamten Nachrichtenverkehr mit ihm zu löschen. Was sie auch tat. Er aber löschte auf seinem Handy nichts. Glücklicherweise, so der Richter. Sonst hätte man keinen Beweis für die Art der Beziehung gehabt. Denn als der Vater der 13-Jährigen Wind von der Geschichte bekam, sprach sie von Vergewaltigung, und der Vater erstattete Anzeige. Und trotz der Beweise blieb die 13-Jährige bei ihrer Version. Von einem Auftritt im Zeugenstand blieb sie verschont, da der 46-Jährige vor Gericht ein umfassendes Geständnis ablegte.

Am Ende beantragte selbst die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht folgte dem Antrag und erklärte: „Wir sind uns alle einig, dass das ein minderschwerer Fall ist.“ Denn er weiche völlig ab von den üblichen Fällen des Kindesmissbrauchs: Die Geschädigte hier habe schon „erhebliche sexuelle Erfahrungen“ gehabt und sei intensiv auf den Angeklagten zugegangen.

Allerdings muss der 46-Jährige einige Bewährungsauflagen erfüllen, „damit Sie noch ein bisschen an uns denken“, sagte der Richter. Der Angeklagte darf sich dem Mädchen nicht nähern, muss 240 Sozialstunden leisten „und einen Bogen um die unter 14-Jährige machen“. Der 46-Jährige nickte und nahm das Urteil sofort und sichtlich erleichtert an.

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