Finanzielle Krise als Grund Bestatter aus dem Kreis Euskirchen betrügt Hinterbliebene

EUSKIRCHEN · Mal nahm er Geld für Bestattungsvorsorgeverträge, die er nie führte, mal berechnete er Leistungen, die er nie erbracht hatte: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 54-jährigen Bestatter vor, Kunden um rund 100.000 Euro erleichtert zu haben.

 Die labile Verfassung seiner Kunden soll sich ein Bestatter aus dem Kreis Euskirchen zunutze gemacht und sie um insgesamt rund 100 000 Euro betrogen haben.

Die labile Verfassung seiner Kunden soll sich ein Bestatter aus dem Kreis Euskirchen zunutze gemacht und sie um insgesamt rund 100 000 Euro betrogen haben.

Foto: picture alliance / dpa

Die Bürokratie der Bestattung will meist schnellstmöglich abgewickelt werden, damit Hinterbliebene Zeit für Trauer und Verarbeitung haben. Das kann allerdings gefährlich werden: Die labile Verfassung seiner Kunden soll sich ein Bestatter aus dem Kreis Euskirchen nämlich zunutze gemacht und sie um insgesamt rund 100.000 Euro betrogen haben.

Deshalb muss sich der 54-Jährige demnächst vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm siebenfachen Betrug, fünffache Untreue und Unterschlagung in einem weiteren Fall vor. Das Bestattungsunternehmen führte der Mann bereits seit über 30 Jahren. Mit einer finanziellen Krise im Jahr 2013 sollen dann die Schwindeleien begonnen haben. Ende 2016 musste er wegen eines anwachsenden Schuldenberges Insolvenz anmelden. Bis dahin, so stellte der Insolvenzverwalter fest, hatte er einen Schuldenberg in Höhe von rund 800.000 Euro angehäuft. Im Februar 2017 wurde ihm wegen dieser Überschuldung schließlich das Gewerbe untersagt.

In mehreren Fällen soll der 54-Jährige von Kundinnen Geldbeträge zwischen 6000 und 9000 Euro für einen Bestattungsvorsorgevertrag kassiert haben. Das Geld habe er treuhänderisch für die Damen verwalten wollen. Weil entsprechende Konten für die jeweiligen Beträge aber niemals vom Angeklagten geführt wurden, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Summen anderweitig veräußert wurden.

In anderen Fällen stellte der Mann Hinterbliebenen Rechnungen für Leistungen wie Grabgebühren, Bestattungskosten, Urnenbegräbnisse oder Trauerredner. Diese Leistungen beglich der Mann allerdings nie, die Geldbeträge soll er einfach einbehalten haben.

In einem Fall im März 2015 hat der 54-Jährige laut Anklage eine Frau, die zuvor mehrere Verwandte bei ihm hatte bestatten lassen, sogar gefragt, ob sie ihm ein Darlehen in Höhe 4000 Euro geben könne. Das Geld, das er tatsächlich erhielt, soll er allerdings nie zurückgezahlt haben. Besonders kurios mutet auch an, was vor der finanziellen Krise im Herbst 2007 passiert sein soll: Eine Frau gab ihm, so die Staatsanwaltschaft, gegen eine Quittung einen Geldbetrag in Höhe von 60.000 Euro in bar zur Aufbewahrung. Bis 2016 soll der Bestatter zwar rund 20.000 Euro zurückgezahlt, den Rest aber schließlich für sich behalten haben.

Die Schwindeleien soll der Mann dem Vernehmen nach begangen haben, um kurzfristig finanzielle Engpässe zu überbrücken. Weil der 54-Jährige, der zwischenzeitlich ohne festen Wohnsitz und für die Bonner Staatsanwaltschaft somit schwer zu greifen war, bei seiner Festnahme einen Fluchtversuch beging, sitzt er seit Ende November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.

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