Zankapfel Logo für "Apfelroute" Apple legt sich mit Rhein-Voreifel-Touristik an

Rhein-Sieg-Kreis · Der US-Konzern Apple legt Widerspruch gegen das Apfelrouten-Symbol der RVT ein. Dieses weist einen 120 Kilometer langen Fahrradweg durch Wachtberg, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Alfter und Bornheim aus.

Auf den ersten Blick haben die beiden Logos nur eins gemeinsam – sie zeigen einen Apfel. Als stilisierter Umriss in leuchtendem Rot mit einem grünen Blatt und dem Schriftzug „Apfelroute“ soll das neue Logo der rheinischen Apfelroute künftig Radfahrern den Weg durch das Linksrheinische weisen (der GA berichtete). Für den US-Konzern Apple ist das Apfelroutensymbol ihrem eigenen Markenlogo – einem angebissenen Apfel – allerdings zu ähnlich.

Die Rhein-Voreifel-Touristik (RVT), die das neue Radwegprojekt umsetzt, hatte im Frühjahr ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhalten, die den US-Konzern in Deutschland vertritt, wie Eva Konrath, Geschäftsführerin der RVT, dem GA sagte. Kurz zuvor hatte der Verein das Apfelrouten-Logo als Wort-Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München angemeldet. In dem Anwaltschreiben wurde die RVT aufgefordert, die Markenanmeldung einzuschränken und auch das grüne Blatt im Logo zu ändern, da es dem Apple-Blatt zu sehr ähnle. Die RVT hat daraufhin selbst einen Anwalt für Markenrecht eingeschaltet.

Eine Marke wird beim DPMA für verschiedene Klassen, auch Nizza-Klassen genannt, eingetragen. Insgesamt gibt es 45 dieser Klassen, die nach Waren und Dienstleistungen unterschieden werden, wie beispielsweise Bekleidung, Möbel, Fahrzeuge, Werbung oder Versicherungen. Je mehr Klassen für eine Marke angegeben werden, desto teurer wird die Anmeldung. Nach eigener Auskunft prüft die Behörde jedoch nicht, ob die angemeldete Marke in ähnlicher Form schon existiert. Das müssen Anmelder selbst übernehmen.

Auf seiner Webseite warnt das DPMA daher, dass es zu Widersprüchen von bestehenden Markeninhabern kommen kann. „Es gibt immer wieder Widerspruchsverfahren“, sagt Til Huber, Pressesprecher des DPMA. „Die Marke wird dann für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen gelöscht.“ Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate. Solche Streitfälle werden entweder in einem Widerspruchsverfahren direkt über das Patent- und Markenamt geklärt oder vor Gericht entschieden. Es gibt aber auch außergerichtliche Einigungen.

Außergerichtliche Einigung

Apple hatte Ende Februar beim DPMA Widerspruch gegen die Apfelrouten-Marke eingelegt. Aktuell läuft die außergerichtliche Einigung zwischen Apple und der RVT. Die RVT will ihre Markenanmeldung einschränken, um das Logo weiterhin verwenden zu können. Daher wurde die Anmeldung um folgenden Haftungsausschluss ergänzt: „vorgenannte Dienstleistungen ausschließlich mit Bezug auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel“. Im Gegenzug soll das US-amerikanische Unternehmen den Widerspruch zurückziehen. Auf GA-Anfrage hat sich Apple nicht zu dem Fall geäußert.

Das Blatt an ihrem Logo will die RVT allerdings nicht verändern. Auf die RVT kommen nun Anwaltskosten im niedrigen vierstelligen Bereich zu, wie Konrath schätzt. Geld, das der Verein selbst tragen muss. Die EU-Fördermittel, mit der das Projekt „Apfelroute“ vornehmlich finanziert wird, dürfen dafür nicht verwendet werden. Bei dem Projekt Apfelroute handelt es sich um ein Kooperationsprojekt der sechs linksrheinischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und der RVT, um die Region als landwirtschaftliches Gebiet und Urlaubsort bekannter zu machen.

Dieses Video gehört zu einer Kooperation von GA und WDR.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der US-Konzern an regionale Unternehmen wendet. Einen langjährigen Streit mit Apple hat auch die Bonnerin Christin Römer hinter sich. Sie eröffnete im April 2011 in der Bonner Südstadt ein Familiencafé, das Apfel-Kind. Logo des Lokals war ein roter Apfel mit einem weißen Kinderkopf darin. Auch sie hatte ihr Logo als Wort-Bildmarke registrieren lassen. Römer wollte neben dem Café eine eigene Modelinie mit dem Symbol herausbringen. Ein paar Monate nach der Eröffnung erhielt sie ein Anwaltsschreiben von Apple mit der Aufforderung, künftig auf den Apfel in ihrem Logo zu verzichten. Beide Logos seien sich zu ähnlich und es bestehe Verwechslungsgefahr, so die Argumentation des amerikanischen Unternehmens.

Der Briefwechsel mit Apple dauerte zwei Jahre, bis der Konzern seinen Widerspruch schließlich zurückzog. Eine außergerichtliche Einigung hatte Apple zuvor lange abgelehnt.

Ebenfalls hatte die Stadt Meckenheim ihre neues Stadtlogo mit dem grünen Apfel im Schriftzug als eigene Wort-Bildmarke eintragen lassen – bislang ohne einen Widerspruch von Apple.

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