Zehnjährige in Euskirchen vergewaltigt 53-Jähriger wegen Missbrauch von Mädchen verurteilt

Bonn/Euskirchen · Ein 53-Jähriger ist in Bonn zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er ein zehnjähriges Mädchen schwer missbrauchte. Zudem droht im die Abschiebung.

 Symbolbild.

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Foto: Benjamin Westhoff

Die Mutter des missbrauchten Mädchens hielt es gestern keine Minute mehr im Gerichtssaal aus. Als die 32-Jährige das Urteil hörte, verlor sie die Fassung, rannte aus dem Saal und versuchte, die Tür kräftig zuzuschlagen; ein Wachtmeister stellte noch geistesgegenwärtig seinen Fuß dazwischen und verhinderte den lauten Knall. Kurz zuvor hatte die Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts einen 53-jährigen Hilfskoch wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Zwei sexuelle Übergriffe konnten die Richter sicher feststellen, darunter sogar eine Vergewaltigung. Das Kind war zur Tatzeit zehn Jahre alt gewesen.

Der Vater des Mädchens war gestern still sitzengeblieben, in der letzten Ecke des Saals. Der 36-Jährige hatte am 21. September 2018 die furchtbare Entdeckung gemacht: Auf der Suche nach seiner Tochter - er wollte sich von ihr verabschieden - öffnete er um 15.45 Uhr auch die Tür seines Nachbarn, der mit ihnen eine Doppelbaracke in einer Flüchtlingsunterkunft in Zülpich teilte. Was er sah, war ein Schock. Ein Bild, das sich eingebrannt hat und ihn - auch als Zeuge - in Tränen ausbrechen lässt: Der 53-jährige Nachbar nackt, auch seine Tochter nackt auf einem Stuhl, in eindeutiger Stellung. Der Vater ruft sofort die Polizei. Der Mann, der nach Deutschland geflüchtet war, wird festgenommen. Seitdem sitzt er in Haft.

„Das war nicht das einzige Mal“, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil. Erst drei Wochen zuvor war das Kind im Zimmer des Angeklagten vergewaltigt worden. Ihre Großmutter hatte später Blut entdeckt, ohne den wahren Grund zu erahnen. Der Angeklagte, so hieß es im Urteil, habe die Besuche des Mädchens zu den sexuellen Übergriffen ausgenutzt. Schließlich habe er genau gewusst, wie alt das Mädchen gewesen war, auch dass sie geistig auf dem Stand einer Fünfjährigen ist.

Die Mutter hatte es ihrer Tochter immer wieder verboten, den 53-Jährigen alleine zu besuchen, auch wenn sich die Nachbarn, die Wand an Wand wohnten, gut verstanden haben. Der Angeklagte, der seine ganze Familie verloren und alleine lebte, hatte auch schon mal für die kinderreiche Schar nebenan gekocht oder den Kindern kleine Geschenke gemacht. Ohne Hintergedanken.

Damals jedoch war die Mutter des Mädchens wegen einer Operation drei Wochen im Krankenhaus gewesen; die „Aufpasserin“ war nicht vor Ort. Auch das habe der geständige Angeklagte schamlos ausgenutzt. Schmitz-Justen: „Das war ein sehr massiver Übergriff; einer der heftigsten auf der Skala.“ Dem 53-Jährigen droht die Abschiebung.

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