Wegen Totschlags 24-Jähriger nach Bluttat an Weihnachten in Reichshof angeklagt

Bonn/Reichshof · Weil er eine 39-jährige Frau so schwer verprügelt haben soll, dass sie verblutete, muss sich ein 24-Jähriger vor dem Bonner Landgericht wegen Totschlags verantworten. Der Mann war nach der Tat in Reichshof blutverschmiert gefilmt worden.

Wegen Totschlags muss sich ein 24-Jähriger vor dem Bonner Landgericht verantworten. Wie Sprecher Tobias Gülich dem GA bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen den Mann aus Waldbröl erhoben, der am ersten Weihnachtstag vergangenen Jahres seine 39-jährige Bekannte derart verprügelt haben soll, dass sie starb. Weil der Angeklagte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol, Amphetaminen und Cannabis stand, werde von "erheblich verminderter Schuldfähigkeit" ausgegangen, so Gülich. Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er den Tod der Frau in Kauf genommen habe.

Laut Anklageschrift soll der 24-Jährige, der zurzeit in Untersuchungshaft sitzt, in der Nacht auf den ersten Weihnachtstag 2017 mit der 39-Jährigen in deren Wohnung in Reichshof-Denklingen (Oberbergischer Kreis) zunächst gefeiert, getrunken und Drogen genommen haben und dann mit ihr in Streit geraten sein. Er soll die Frau zunächst so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie zu Boden ging, um sie dort bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen, mit großen Kieselsteinen in der Faust weiter zu schlagen und schließlich gegen den Kopf zu treten. Das Opfer erlitt Schädelbrüche und verblutete.

Kinder fanden die Leiche am Weihnachtsmorgen

Der 24-Jährige habe zwar eingeräumt, seine Bekannte geschlagen zu haben, für die Zeit danach jedoch angegeben, Erinnerungslücken zu haben, so Gülich. Ob zwei Videos, die nach der Tat von dem Mann gedreht wurden, bei der Verhandlung vor dem Schwurgericht als Beweismittel eingesetzt werden, "hängt davon ab, wie der Angeklagte sich letztlich zu der Tat einlässt". Ein Autofahrer hatte den Mann, der nach der Tat mit nacktem, blutverschmierten Oberkörper durch den Ort geirrt war, angesprochen und mit dem Handy gefilmt. Zudem hatte ihn eine Überwachungskamera aufgenommen.

Schließlich war der offenbar orientierungslose Mann, der laut Gülich keinen festen Wohnsitz hat, von der Polizei aufgegriffen und, weil man ihn wegen des Bluts für verletzt hielt, ins Krankenhaus gebracht worden. Eine Verbindung zu dem Verbrechen war erst gezogen worden, als am Morgen des 25. Dezember Kinder die Leiche der Frau entdeckt hatten, die im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses lag, in dem sie wohnte. Daraufhin wurde der 24-Jährige festgenommen und Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Der Mann ist bereits wegen minder schwerer Verbrechen vorbestraft, wie Gülich bestätigte. Wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie gefährlicher Körperverletzung wurde er in der Vergangenheit vom Amtsgericht Waldbröl jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Wann die Verhandlung vor dem Landgericht Bonn beginnt, steht noch nicht fest.

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