Bad Breisig diskutiert Versicherung Wer kommt im Schadensfall auf?

BAD BREISIG · Den Kommunen wird vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge abgeraten.

 Mit Fahrradhelmen ausgestattet: Die Flüchtlinge in Bad Breisig bekommen viele Hilfen. Was jedoch passiert, wenn es beispielsweise beim Fahrradfahren zu einem Unfall und zu einem Schaden kommt?

Mit Fahrradhelmen ausgestattet: Die Flüchtlinge in Bad Breisig bekommen viele Hilfen. Was jedoch passiert, wenn es beispielsweise beim Fahrradfahren zu einem Unfall und zu einem Schaden kommt?

Foto: Martin Gausmann

Ali M. aus Syrien hat das Waschbecken in der ihm zugewiesenen Wohnung kaputtgemacht. Der 23-Jährige ist Flüchtling. In der Nachbarschaft hat die 3-jährige Alina aus Afghanistan mit ihrem Dreirädchen ein geparktes Auto gestreift. Wer haftet? In den Rathäusern wird verstärkt die Frage an die Verwaltungen herangetragen, wer für Schäden aufkommt, die durch die in den Kommunen lebenden Flüchtlinge verursacht werden. In Bad Breisig war dies Thema im Sozialausschuss.

Grundsätzlich unterliegen auch Flüchtlinge der persönlichen Haftung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder gar Personen verletzt werden. Allerdings: In aller Regel verfügen die nach Deutschland geflüchteten Menschen nicht über Mittel, die es ihnen auch nur annähernd ermöglichen würden, etwaige Schäden regulieren zu können. Und: Eine private Haftpflichtversicherung, die für einen Schadenausgleich eintreten könnte, haben selbst nicht alle Deutschen. Sie ist auch nicht zwingend vorgeschrieben.

„Auch die Kommunen sind nicht verpflichtet, für Schadenersatzforderungen, die gegen die von ihnen untergebrachten Flüchtlinge geltend gemacht werden, einzustehen“, klärte Bad Breisigs Verbandsbürgermeister Bernd Weidenbach auf. Einige Versicherer haben längst reagiert und bieten Städten und Gemeinden an, ihre Flüchtlinge über einen Gruppenhaftpflichtvertrag zu versichern. Natürlich wäre das dann eine freiwillige Leistung, da es keine Versicherungspflicht gibt. Bislang hat keine hiesige Verbandsgemeindeverwaltung eine solche Versicherung abgeschlossen. Ebenso verhält es sich beim Kreis und beim Land.

Rund 3000 Euro müsste Bad Breisig für eine derartige Gruppenversicherung aufbringen. Der Landkreistag und auch der Gemeindeversicherungsverband raten ohnehin davon ab. Zum einen bestehe rein statistisch kein erhöhtes Gefahrenpotenzial, zum anderen würde der Abschluss einer routinemäßigen Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge durch die Städte und Gemeinden zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Sozialhilfeempfänger führen. Denn: Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht – ob Hartz IV oder Sozialhilfe – müsste selbst für einen etwaigen Versicherungsschutz sorgen. Im Landkreistag ist man überzeugt davon, dass andernfalls eine „vermeidbare Neiddiskussion in der Bevölkerung“ entstehen könne.

Das Bad Breisiger Sozialamt sieht das genauso. Deshalb soll vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge abgesehen werden. Zumal die Verbandsgemeinde auch keine finanziellen Nachteile für sich bei Mietsachschäden sieht. Sie haftet zwar gegenüber dem Vermieter aus mietrechtlichen Vorschriften für Schäden am Mietobjekt. Jedoch tritt dann die Haftpflichtversicherung der Kommune ein und reguliert den Schaden gegenüber dem Vermieter.

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