Kommunalwahlen Wählerunion bereitet Wahlanfechtung vor

SINZIG · Die Sinziger Gruppierung um Helga Schmitt-Federkeil lässt sich von einem Fachanwalt vertreten: "Wir sehen gute Chancen", erklärt die Vorsitzende. Fest steht bislang: Es gibt eine eidesstattliche Falschaussage.

Die Sinziger Wählerunion lässt eine Wahlanfechtung vorbereiten. Dies teilte deren Vorsitzende Helga Schmitt-Federkeil mit. Wie berichtet, hatte die politische Gruppierung Unterstützer-Unterschriften nicht zeitgerecht vorgelegt. Die Folge: Sowohl zur Kreistagswahl als auch zur Stadtratswahl darf die Ende des vergangenen Jahres gegründete Wählergemeinschaft nicht antreten.

Die Wählerunion macht Fehlinformationen aus dem Sinziger Rathaus dafür verantwortlich, dass die nötigen Unterschriften nicht termingerecht vorgelegt wurden. Während der im Fokus stehende Mitarbeiter des Wahlbüros eidesstattlich beteuert, niemals derartige Fehlauskünfte erteilt zu haben, versichert Schmitt-Federkeil an Eides statt, dass dem sehr wohl so war.

Nach Schmitt-Federkeils Darstellung sei sie bereits im Januar vom Wahlamt der Stadt Sinzig dazu ermutigt worden, Unterschriften einzuholen, die eine Wählergruppe nachzuweisen hat, obwohl es zu dieser Zeit noch keine offiziell in einer Mitgliederversammlung aufgestellten Wahlvorschläge gab. Zwar bestreitet der zuständige Mitarbeiter der Stadt seine angebliche Handlungsempfehlung, dennoch hat er sich selbst in die Liste der Unterstützer eingetragen. Dies zu einem Zeitpunkt, als die Unterschriftenlisten noch gar nicht erstellt werden durften. Nun stehen zwei eidesstattliche Erklärungen im Raum. Fest steht: Eine der beiden Erklärungen ist eine eidesstattliche Falschaussage.

Wählerunion beruft sich auf Kottenheim

Schmitt-Federkeil weist darauf hin, dass es in Kottenheim (Voreifel) einen ähnlichen Fall gegeben habe. Corinna Behrendt wird dort für die Freien Wähler als Kandidatin für das Amt der Ortsbürgermeisterin antreten. Ihre Unterstützerunterschriften waren teilweise ebenfalls vor der Erstellung des Wahlvorschlags eingeholt wurden. Der Wahlausschuss beanstandete dies, wies aber nicht auf die Möglichkeit der Mängelbeseitigung hin, die vorab durch die Verbandsgemeinde Vordereifel als Entscheidung des Landeswahlleiters kommuniziert wurde.

In Sinzig sei der Fehler erst gar nicht aufgefallen, so Schmitt-Federkeil. Vielmehr seien die Listen als „korrekt” bezeichnet worden. Erst als die Kreisverwaltung darüber informiert habe, sei der faux pas deutlich geworden. Zu spät für die Wählerunion. Eine Nachbesserung sei zeitlich nicht mehr möglich gewesen. Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron habe den Wahlausschuss nicht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge spätestens am 41. Tag vor der Wahl erfolgen müsse und so die Möglichkeit bestanden hätte, der Wählerunion eine Nachfrist bis zum 15. April zur Heilung der Unterschriften zu gewähren, bemängelt Schmitt-Federkeil.

Mängelbehebung bis zum 15. April

Geron habe erklärt, dass der Landeswahlleiter die Entscheidung über die Annahme oder Zurückweisung des Wahlvorschlags in die Hände des Wahlausschusses gelegt habe, er habe nicht darauf hingewiesen, dass es nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern im Gesetz gar explizit vorgesehen sei, dass Mängel an eingereichten Wahlvorschlägen bis zum 15. April behoben werden könnten, so Schmitt-Federkeil.

In Kottenheim sei eine Nachfrist gewährt worden, der Wahlausschuss musste auf Intervention der Kommunalaufsicht erneut tagen, bestätigte Behrendt auf Anfrage des GA. Anders in Sinzig: „Durch das Versäumnis eines expliziten Hinweises auf die Möglichkeit der Nachbesserung bis zum 41. Tag vor der Wahl war die Entscheidung der Wahlausschüsse beeinflusst“, erklärt die Wählerunion.

Inzwischen lässt sich die Wählerunion anwaltlich vertreten. Schmitt-Federkeil: „Für einen erfolgreichen Einspruch gegen die am 26. Mai durchzuführenden Wahlen im Kreis Ahrweiler und der Stadt Sinzig sehen die Fachanwälte beste Chancen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort