Mitarbeiter klagte gegen Entlassung Urteil gegen die Stadt Sinzig schlägt hohe Wellen

SINZIG · Ein Mitarbeiter hatte gegen seine fristlose Kündigung gegen die Stadt Sinzig geklagt. Die Stadt blieb der Verhandlung fern, es kam zum Versäumnisurteil. Nun geht die Sinziger SPD-Fraktion hart mit Bürgermeister Wolfgang Kroeger ins Gericht.

Das Gerichtsverfahren, das ein in Sinzig fristlos entlassener Mitarbeiter gegen seinen bisherigen Arbeitgeber, die Stadt Sinzig, angestrengt hat, schlägt weiter hohe Wellen. Dem früheren Vollstreckungsbeamten werden von seinem Arbeitgeber Unregelmäßigkeiten vorgeworfen. Hierbei ging es um Provisionszahlungen, die angeblich zu unrecht vom Mitarbeiter einkassiert worden seien. Ein Gütetermin verlief ergebnislos. Der eigentlichen Verhandlung vor Gericht – zahlreiche Ratsmitglieder und Bürger waren gekommen – indes blieb die Stadt fern, was ein Versäumnisurteil zur Folge hatte. Das Verhalten der Stadt erhitzt in Sinzig die Gemüter.

„Für dieses in der Öffentlichkeit als Rechtsflucht wahrgenommene Verhalten ist Bürgermeister Kroeger in der jüngsten Stadtratssitzung von allen Fraktionen gerügt worden“, rief der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hartmut Tann in Erinnerung. Das Versäumnisurteil sei schließlich nicht folgenlos. Tann: „Erscheint die Beklagte nicht – hier die Stadt Sinzig – gilt das gesamte Vorbringen des Klägers als zugestanden. Zudem zeigte es, dass das Gericht den Vortrag des Klägers für zulässig sowie schlüssig bewertet. Es hat infolgedessen seiner Klage stattgegeben. Das Gericht hält das Nichterscheinen der Stadt auch für verschuldet. Ansonsten hätte es den Termin von Amts wegen vertagt.“

Dem GA habe Tann dann die Aussage von Bürgermeister Kroeger entnehmen müssen, er habe Vertretern des Rates vor der Gerichtsverhandlung sehr genau erklärt, dass die Stadt aus „prozesstaktischen Gründen“ fernbleiben werde. Der SPD sei über diese Überlegungen nicht informiert gewesen, so Tann. Friedhelm Münch (FWG) teilte dem GA mit, nicht vor der Gerichtsverhandlung, aber vor der Ratssitzung sei er von der taktischen Maßnahme der Stadt in Kenntnis gesetzt worden.

Nach einem Einspruch gegen das Versäumnisurteil kann ein Beklagter sein Vorbringen nachholen. Er hat allerdings die Kosten der Säumnis zu zahlen, auch wenn er später in der Hauptsache obsiegt. Tann: „Falls sich aber herausstellt, dass hier ein Fall der Rechtsflucht vorliegen sollte, wird die SPD-Fraktion die Frage des Regresses stellen.“

Die SPD-Fraktion war nach eigenem Bekunden bei allen Terminen im Gerichtssaal vertreten. „Es war frühzeitig zu erkennen, dass das Gericht dem Vorbringen der Stadt nicht folgte. Im Ergebnis haben Bürgermeister und Rechtsanwalt ganz offensichtlich das Gericht auch über eineinhalb Jahre nach der Kündigung und nach mehreren Gerichtsterminen nicht davon überzeugen können, dass der Kläger zu Recht entlassen worden ist.“

Bürgermeister Kroeger hatte dem GA gegenüber erklärt, dass das Verfahren keineswegs erledigt sei. „Falls er damit einen Einspruch gegen das Versäumnisurteil andeuten will, so wird dies neben den Ratsmitgliedern insbesondere die Erste Beigeordnete der Stadt mit Interesse gelesen haben. Denn an der tags zuvor stattfindenden Ratssitzung konnte die den Bürgermeister vertretende Erste Beigeordnete dem Stadtrat trotz mehrfacher Nachfragen der SPD keine Auskunft dazu geben. Sie versicherte schließlich, dass sie es nicht wisse.

Der SPD-Fraktion gehe es um zügigen Rechtsfrieden und „einen anständigen Umgang“. Hier erwarte sie daher allein schon aus Fürsorgegründen eine Prozessbeschleunigung und nicht eine Prozessverzögerung. Der nächste Prozess gegen einen Beschäftigten der Stadt stehe bereits in wenigen Tagen an, berichtete Tann. Nach GA-Informationen wirft ein Mitarbeiter der Stadt vor, seit Jahren gemobbt zu werden.

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