Aus Psychiatrie geflohen Geflohener Sexualstraftäter aus Andernach festgenommen

Andernach · Am Dienstag kehrte ein Straftäter nicht in den Maßregelvollzug in Andernach zurück. Die Polizei suchte mithilfe eines Fotos nach Klaus-Peter M. Am Freitag konnte er festgenommen werden.

 Ein hoher Zaun umschließt die forensische Klinik Nette-Gut.

Ein hoher Zaun umschließt die forensische Klinik Nette-Gut.

Foto: dpa

Der aus der Psychiatrie in Andernach am Dienstag entwichene Straftäter Klaus-Peter M. ist wieder gefasst. Drei Tage nach seiner Flucht ging er der Polizei ganz in der Nähe seiner Klinik ins Netz. Der 54-Jährige war am Dienstagabend nicht in die Klinik Nette-Gut zurückgekehrt. Nach deren Angaben sah ihn am Freitagmorgen ein eigener Mitarbeiter auf seinem Weg zur Arbeit auf einem Fahrrad und rief die Polizei an. Diese rückte laut dem Polizeipräsidium Koblenz gegen 7.30 Uhr sofort mit mehreren Streifenwagen an, fasste den Mann im Bereich der Stadionstraße in Andernach und brachte ihn in die forensische Klinik zurück.

Die Klinik teilte am Freitag mit, dass man das Entweichen des Mannes in den nächsten Tagen und Wochen konstruktiv aufarbeiten werde. "Welche therapeutischen und behandlungsrelevanten Konsequenzen sich aus dem missbrauchten Ausgang ergeben, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden. Fest steht, dass die Lockerungen für den Patienten erst einmal ausgesetzt sind", teilte Landeskrankenhaus-Sprecher Markus Wakulat weiter mit.

Der Festgenommene gilt laut Polizei als gefährlich. Wie Oberstaatsanwalt Steffen Küstner aus Kaiserslautern dem GA auf Anfrage mitteilte, wurde M. vor 24 Jahren wegen eines Sexualdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.

Es gebe laut Oberstaatsanwalt Küstner derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klinik einen Fehler gemacht habe. Doch wieso wurde dem Mann Freigang gewährt, wenn er als gefährlich gilt?

Schon seit 24 Jahren lebt er in der hoch gesicherten Klinik Nette-Gut. Nach deren Angaben war er zuvor auch wegen „Übergriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen“ verurteilt worden. Seit September 2017 verfügte M. über eine "Lockerungsstufe des Einzelausgangs", wie Wakulat auf GA-Nachfrage sagte, die es dem Patienten erlaubte, die Klinik ohne Begleitung zu verlassen. Der Mann erhielt die Erlaubnis zum Ausgang, weil es ein Gutachter empfohlen hatte. Der Patient sei laut dem Gutachter "psychisch stabil" gewesen, weil er seine Delikte über die Jahre therapeutisch aufgearbeitet habe.

Bereits 2009 durfte der Mann begleitete Ausgänge machen. "Während dieser und weiteren Lockerungserprobungen kam es zu keinen weiteren Straftaten", sagte Wakulat.

Der Maßregelvollzug zielt darauf ab, psychisch kranke Straftäter in die Gesellschaft wiedereinzugliedern. Lockerungen seien deshalb kein Selbstzweck, sondern notwendiger Bestandteil der Behandlung, so Wakulat. Die psychologische Einrichtung hat zudem die Pflicht, untergebrachte Personen weiterhin zu beobachten. Dies geschehe jedoch nicht mittels Fußfesseln. "Zunächst erfolgen Lockerungen in Begleitung von Mitarbeitern der Einrichtung", sagt Sprecher Wakulat. Habe sich das bewährt, würden Ausgänge mit Mitpatienten oder vertrauensvollen Angehörigen erprobt.

Am Dienstag sollte der 54-Jährige zu einem Praktikum bei einem externen Arbeitgeber radeln. Dort erschien er aber nach Angaben der Klinik nicht - er verschwand.

Erst im Februar war aus derselben Klinik ein verurteilter Mörder während eines unbegleiteten Freigangs geflohen - und etwa eine Woche später in Unterfranken gefasst worden.

(Mit Material von dpa)

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