FWG weist Darstellung des Bürgermeisters zurück Prozess gegen Mitarbeiter der Stadt Sinzig bewegt

SINZIG · Das Gerichtsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung bewegt weiter die Gemüter. "Nicht der Stadtrat ist für das Scheitern des Verfahrens verantwortlich", kritisiert die Freie Wählergemeinschaft.

In einer Stellungnahme über den nicht öffentlichen Stadtratsbeschluss, mit dem festgelegt wurde, dass ein gegen einen Mitarbeiter der Sinziger Stadtverwaltung eingeleitetes Verfahren nicht weiter verfolgt werden soll, äußerte sich Bürgermeister Wolfgang Kroeger zu der Zahlung von 80.000 Euro an den gekündigten Mitarbeiter gegenüber den Medien mit dem Satz: „Wir von Seiten des Personalrates und der Verwaltung wollten in die Berufung gehen, aber da wir das nicht alleine entscheiden können, hat der Stadtrat anders entschieden und demokratische Entscheidungen sind umzusetzen. Unbefriedigend für uns, aber so ist es.“ Diese Äußerung ärgert die FWG gewaltig.

Mit dieser Aussage kritisiert Kroeger, das der Stadtrat für das Scheitern der von ihm angestrebten Berufung in dem verlorenen Prozess vor dem Arbeitsgericht und der damit verbundenen Lohnzahlung des gekündigten Mitarbeiters für den Zeitraum seit der Kündigung verantwortlich sei, so die FWG.

Seitens der FWG-Fraktion habe es für diese - mit großer Mehrheit im Stadtrat getroffene - Entscheidung keine Alternative gegeben. Denn in dem bereits über zwei Jahre dauernden Verfahren habe die beklagte Stadt auch beim jüngsten Berufungstermin das Arbeitsgericht nicht davon überzeugen können, dass ein Betrug des Mitarbeiters vorgelegen habe.

Abfindung von 35.000 Euro

Die Wählergruppe habe nach einer per Ratsbeschluss herbeigeführten Einsichtnahme in die Prozessakten, sowie anwaltlicher Einschätzung der Aussichten im Falle einer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht, gegen eine Fortführung des Verfahrens gestimmt.

„Hierbei waren neben dem bereits gescheiterten Versuch der Stadt, in einer früheren Güteverhandlung mit der Zahlung einer Abfindung von 35.000 EUR das vom Kläger angestrebte Verfahren zu beenden, sowie des aus „prozesstaktischen Gründen“ eingegangenen Säumnisurteils und dadurch mit verursachten langen Prozessdauer entscheidend“, teilte die FWG mit. Die Stadt war zu einer Verhandlung nicht vor Gericht erschienen.

Bereits in der Ratssitzung vom November des vergangenen Jahres habe die Wählergemeinschaft, unter anderem in einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen, im Verfahren gegen den gekündigten Mitarbeiter auf ein baldiges Ende und zügigen Rechtsfrieden, insbesondere auch unter sozialen Gesichtspunkten für den betroffenen Mitarbeiter und seiner Familie, gedrängt.

Gegenüber der Stellungnahme des Bürgermeisters, das auch der Personalrat der Stadt Sinzig in eine Berufung gehe wolle, habe der Vorsitzender der kürzlich neu gewählten Personalvertretung gegenüber der FWG erklärt, das Gremium sei mit dieser Frage nicht befasst gewesen.

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