Nürburgring: Pächter bleiben hart

MAINZ · Auch nach der Kündigung der Verträge durch das Land Rheinland-Pfalz werden die privaten Betreiber des Nürburgrings die Rennstrecke nicht bis Ende Februar räumen. Das geht aus einem Schreiber der Anwälte der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) an die weitgehend landeseigene Tochtergesellschaft Nürburgring GmbH hervor.

Die Anwälte argumentieren, das Land hätte die Bahn reparieren müssen.

Die Anwälte argumentieren, das Land hätte die Bahn reparieren müssen.

Foto: dpa

Das Land hatte die Verträge mit der NAG wegen ausgebliebener Pachtzahlungen gekündigt und sie aufgefordert, bis zum 29. Februar das Pachtobjekt herauszugeben.

Dem werde die NAG nicht nachkommen, da die Betreiber die Kündigung als "unwirksam" zurückgewiesen hätten, heißt es in dem Schreiben der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann, Liebs, Fritsch & Partner. Daher werde auch die Aufforderung zur Räumung als "gegenstandslos" betrachtet.

Die Anwälte begründen die Unwirksamkeit der Kündigung unter anderem mit mangelhaften Mietobjekten: Im Pachtvertrag sei ausdrücklich vorgesehen, dass das Land die Mängel beseitigt. Dies sei aber auch im zweiten Jahr des Mietverhältnisses nicht geschehen. Dies treffe besonders auf die Achterbahn "Ring Racer" zu, die bis jetzt noch immer kaputt ist. "Hierfür haben die Verpächter gegenüber der Nürburgring Automotive GmbH einzustehen", unterstrichen die Anwälte.

Der Pachtvertrag umfasst neben der Rennstrecke inklusive legendärer Nordschleife und Achterbahn auch den "Ring Boulevard", mehrere Gastronomiebetriebe und das Congress- und Motorsporthotel der Gruppe Lindner. Jörg Linder und der Geschäftsmann Kai Richter hatten die Immobilien gepachtet. Laut NAG-Rechtsbeistand entspricht es auch den Verträgen, dass die NAG den Pachtzins gemindert hat. Es sei vorgesehen gewesen, dass alle Leistungen der öffentlichen Hand, welche dem Projekt "Nürburgring" zu Gute kamen, auch der NAG zur Verfügung stünden.

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