„Dienstwagenaffäre“ Keine Entlastung für Sinzigs Ex-Bürgermeister Kroeger

SINZIG · SPD, Grüne und FWG im Sinziger Stadtrat sehen die Vertrauensgrundlage zu Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger erschüttert. Die drei Fraktionen stimmten gegen eine Entlastung des ehemaligen Stadtchefs in der „Dienstwagenaffäre“.

Der frühere Sinziger Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) ist vom Stadtrat im Gegensatz zu den beiden Beigeordneten der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 nicht entlastet worden. SPD, FWG und Grüne votierten gegen eine Entlastung des durch eine „Dienstwagenaffäre“ und strittige Arbeitsgerichtsverfahren belasteten ehemaligen Stadtchefs, die CDU sprach sich für eine Entlastung aus, vier Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

In großer Ausführlichkeit hatten insbesondere der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Franz Hermann Deres (CDU) und der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hartmut Tann, Stellung bezogen. Dabei stand ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes im Fokus, der Kroeger belastete. Zu den in diesem Bericht aufgeführten Vorwürfen hatte sich Kroeger nicht zuletzt auch im General-Anzeiger ausführlich geäußert und sie zurückgewiesen.

Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender Deres mahnte im Rat zu „etwas mehr Gelassenheit im Umgang mit den Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofes“.

Dies gelte insbesondere für das Thema der privaten Nutzung des Dienstwagens durch den früheren Sinziger Bürgermeister. Es dürfe beim Bürger nicht der Eindruck entstehen, dass mit öffentlichen Geldern unangemessen umgegangen werde. Deres: „Leider ist dieser Eindruck entstanden.“

Nach Ausführungen des Rechnungshofes sei der Kauf eines Neufahrzeuges günstiger gewesen als das von Kroeger seinerzeit gewählte Leasingverfahren. Deres rief in Erinnerung, dass es jedoch an Vergleichsrechnungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen fehle. Es sei festzuhalten, dass die Leasingverträge in Anlehnung an Rahmenabkommen des Städte- und Gemeindebundes abgeschlossen worden seien.

Ausschuss hat 15 Mal in der Sache getagt

Hinsichtlich der steuerlichen Betrachtungsweise habe der Rechnungshof festgestellt, dass die sogenannte Ein-Prozent-Versteuerung fehlerhaft angewandt worden sei. Deres: „Das ist bemerkenswert, als es diesbezüglich Prüfungen durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gab, die dies offenbar nicht bemängelt hatte.“ Die Stadtverwaltung habe dem Rechnungsprüfungsausschuss jedoch dargelegt, dass die Korrektur der Berechnung dieser Pauschal-Versteuerung erfolgt sei und die nachzuberechnenden Beträge mit Kroeger Anfang 2017 abgerechnet wurden.

Über die sogenannte Pauschalversteuerung hinaus sei die Zahlung eines Eigenanteils an den Kosten des Dienstwagens geboten, zitierte Deres den Rechnungshof. Kroeger sei diesbezüglich allerdings erst Ende des vergangenen Jahres tätig geworden und habe eine Ausgleichszahlung geleistet. Der Ex-Bürgermeister hatte dazu im GA erklärt, dass sowohl ihm als auch der Stadtverwaltung nicht bekannt gewesen sei, dass derartige zusätzliche Zahlungen zu leisten seien. „Unter Berücksichtigung der abgerechneten Beträge sollte Kroeger Entlastung hinsichtlich der privaten Nutzung des Dienstwagens erteilt werden“, forderte Deres.

Die Frage indes, ob Kroeger ein Fehlverhalten bei Arbeitsgerichtsprozessen – insbesondere bei der Kündigung eines Mitarbeiters – vorzuwerfen sei, war Gegenstand eines Rechtsgutachtens, das zu dem Schluss kam, dass dem ehemaligen Stadtoberhaupt keine Vorwürfe zu machen seien. Dennoch soll nun nach dem Willen der Ratsmehrheit geprüft werden, ob Sinzig Regressansprüche gegen Kroeger geltend machen kann wegen eines verlorenen Arbeitsgerichtsprozesses.

SPD, FWG und Grüne folgten dem von Deres vorgetragenen Vorschlag, Kroeger zu entlasten, nicht. Vielmehr führte Hartmut Tann (SPD) in einer langen Rede auf, warum man völlig anderer Meinung sei. Im Groben gehe es um die Nutzung des Dienstwagens und Kroegers Nichterscheinen in einem Arbeitsgerichtsprozess, was ein Versäumnisurteil nach sich zog.

Tankbelege belasten Kroeger

Zur privaten Nutzung des Dienstwagens hatte Kroeger 2003 mit der Ersten Beigeordneten Charlotte Hager die Vereinbarung getroffen, das Dienstfahrzeug unbegrenzt privat nutzen zu dürfen. Hager segnete das ab. Diese Vereinbarung, so Tann, entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Tankbelege ließen erkennen, dass Kroeger gar Urlaubsfahrten mit dem Wagen unternommen habe, was er zunächst leugnete, später dann eingeräumt haben soll. Die Nutzung des Dienstfahrzeuges habe Kroeger zudem viele Jahre nicht ordnungsgemäß versteuert. „Dazu bedurfte es erst der Aufforderung durch den Landesrechnungshof“, führte Tann aus. Schlussendlich bleibe auch unbewiesen, dass das von Kroeger gewählte Leasingverfahren wirtschaftlich günstiger gewesen sei als ein Neukauf des Dienstwagens.

Fünfzehn Mal habe der Rechnungsprüfungsausschuss in der Angelegenheit getagt, Hunderte von Informationen seien überprüft worden. „Wir freuen uns nicht darüber, dass die Verstöße für uns so schwerwiegend sind, dass wir die Vertrauensgrundlage zu Herrn Kroeger als erschüttert ansehen“, sagte Tann. So sah es denn auch die Mehrheit des Stadtrates.

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