Schuldenausgleich greift nicht Ist der Bad Breisiger Haushalt rechtswidrig?

BAD BREISIG · Obwohl der Haushalt in Bad Breisig auch in Zukunft unausgeglichen bleiben wird, genehmigt die Kommunalaufsicht den Etat für 2018. Eine Vorlage spricht von einem "Rechtsverstoß".

 Bad Breisig: Die Stadt am Rhein hat erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Zeichen der Besserung gibt es nicht.

Bad Breisig: Die Stadt am Rhein hat erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Zeichen der Besserung gibt es nicht.

Foto: Martin Gausmann

Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt der Stadt Bad Breisig für das Jahr 2018 genehmigt. Allerdings mit Ach und Krach. Aus der dem General-Anzeiger vorliegenden Genehmigung der Kreisverwaltung Ahrweiler geht hervor, dass die fortlaufend unausgeglichenen Haushalte der Stadt als Rechtsverstoß gewertet werden. Mit Vorlage des Etats für 2019 wurde Bad Breisig nun auferlegt, darzustellen, „durch welche Maßnahmen die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt verbessert werden kann“.

Kredite bedürfen in Bad Breisig der Einzelgenehmigung durch die Kreisbehörde. Das gilt auch für Gelder, die für die Römer-Thermen benötigt werden. Für die Badelandschaft hatte man zwar 120.000 Euro bewilligt bekommen. Dieser Betrag wird jedoch nicht reichen, wie sich in der jüngsten Ratssitzung herausgestellt hat. Vermutlich wird zu einem früheren Zeitpunkt mehr Geld als geplant benötigt, was allerdings am Gesamtbedarf nichts ändert. Es kommt lediglich zu einer Verschiebung der sogenannten Kassenwirksamkeit. Dennoch wird sich die Kommunalaufsicht damit vermutlich zu befassen haben.

Im Ergebnishaushalt werden Erträge von 12,76 Millionen Euro aufgeführt, jedoch Aufwendungen von fast 14 Millionen Euro. „Das Ziel des Haushaltsausgleichs kann nicht erreicht werden. Insoweit liegt ein Rechtsverstoß vor“, schrieb die Kommunalaufsicht der Stadt ins Stammbuch. Auch für den Planungszeitraum 2019 bis 2021 sei mit Jahresfehlbeträgen zu rechnen.

Weil man aber bereits 2012 ein Haushaltskonsolidierungskonzept (offenkundig ohne Wirkung) vorgelegt habe, die Steuersätze bereits über die Nivellierungssätze angehoben habe, zudem für höhere Einnahmen aus den Tourismus- und Gästebeiträgen sorge und am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes teilnehme, wolle die Aufsichtsbehörde „von der Geltendmachung von Bedenken wegen Rechtsverletzung durch den Verstoß gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verzichten“.

Kein Haushaltsausgleich bis 2021

Klar ist schon jetzt, dass alle ergriffenen Maßnahmen bis Ende 2021 keineswegs dazu führen werden, einen Haushaltsausgleich herbei zu führen. „Die Fortsetzung des eigenverantwortlichen Konsolidierungsprozesses ist zwingend geboten“, so die Kommunalaufsicht. Freiwillige Ausgaben sowie auch Standards bei Pflichtaufgaben seien kritisch zu prüfen. Auch warnte die Behörde vor Überschuldung und weiterer Reduzierung des Eigenkapitals, das derzeit bei 10,7 Millionen Euro liegt. Die Eigenkapitalsquote beträgt magere 20,7 Prozent.

Prekär ist auch die Lage im Finanzhaushalt. Einzahlungen von 11,7 Millionen stehen Auszahlungen von 12,5 Millionen Euro gegenüber. „Die jahresübergreifende Betrachtung (2012 bis 2018) zeigt, dass in keinem Jahr ein ausgeglichener Finanzhaushalt erreicht werden konnte“, bilanziert die Kreisverwaltung. Besonders schlimm: Zinsen können nur durch Aufnahme von Liquiditätskrediten bezahlt werden – also durch Überziehen des Girokontos. Die Stadt kann ihren Schuldendienst nicht aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen decken.

Die Haushaltsgenehmigung wäre daher dem Grunde nach wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Stadt zu versagen, so dass es Bad Breisig damit auch verwehrt wäre, weitere Kredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen aufzunehmen. Soweit will die Kommunalaufsicht allerdings noch nicht gehen. Sie will aber weiterhin über jedes Kreditersuchen einzeln befinden.

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