Klage wegen Lärmbelästigung in Berg Gericht entscheidet über Martinskirmes

BERG · Nachbarn klagen wegen Lärmbelästigung auf der Martinskirmes, die vom Festzelt ausgeht. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hatte zum Ortstermin in Berg geladen.

 Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zum Ortstermin an das Bürgerhaus in Berg geladen. Anwohner wollen mit einer Klage erreichen, dass dort keine Kirmes mehr stattfindet.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zum Ortstermin an das Bürgerhaus in Berg geladen. Anwohner wollen mit einer Klage erreichen, dass dort keine Kirmes mehr stattfindet.

Foto: Martin Gausmann

Seit Jahren schwelt in der Gemeinde Berg der Streit um die Martinskirmes. So beklagen die unmittelbaren Nachbarn des Bürgerhauses die Lärmbelästigung, die vom Festzelt ausgeht, das der Junggesellenverein dort aufgebaut hat. Nachdem die Nachbarn 2013 bereits mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz scheiterten, haben sie nun erneut die Justiz bemüht. Um sich ein Bild von der räumlichen Situation machen zu können, hatte das Verwaltungsgericht für Dienstag einen Ortstermin anberaumt.

Dass das Thema den ganzen Ort bewegt, zeigte bereits die Menschentraube, die sich vor dem Bürgerhaus versammelt hatte, um das Verfahren zu verfolgen. Zu den rund 40 Beobachtern zählte nicht zuletzt auch Ortsbürgermeister Erwin Kessel. Anwesend waren auch die drei Nachbarn, die eine sogenannte Feststellungsklage gegen die Verbandsgemeinde Altenahr angestrengt haben. „Dabei geht es darum, zu klären, ob die von der Verbandsgemeindeverwaltung erteilte gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Kirmes im vergangenen Jahr rechtmäßig war oder nicht“, erklärte Richter Klaus Meier.

Mit einer solchen Klage waren die Nachbarn bereits 2014 gescheitert. Damals ging es um die Martinskirmes des Vorjahres, die erstmals am Bürgerhaus gefeiert worden war. Bis dahin hatte der Junggesellenverein die Kirmes in einem Festzelt auf einer Wiese am Ortsrand – in erheblicher Entfernung zu den Häusern der Kläger – veranstaltet. Die Verbandsgemeinde Altenahr erteilte die notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis mit der Auflage, dass die in der Freizeitlärmrichtlinie für seltene Ereignisse festgelegten Immissionswerte nicht überschritten werden dürften.

Dagegen erhoben die Nachbarn Widerspruch, sodass das Verwaltungsgericht Koblenz per Eilentscheidung anordnete, dass musikalische Darbietungen nicht über Mitternacht hinausgehen dürften. Nach der Kirmes klagten die Nachbarn, um klären zu lassen, ob die Gestattung der Kirmes am Bürgerhaus rechtswidrig war.

Gericht weist Klage ab

Die Klage wies das Gericht als unzulässig ab. Begründung: Da die Kirmes vorbei sei, hätten die Kläger kein besonderes Feststellungsinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis. Im übrigen bestehe keine Wiederholungsgefahr, da die Junggesellen angekündigt hätten, die Kirmes künftig wieder am ursprünglichen Standort außerhalb des Ortskerns auszurichten. Das war 2014 auch der Fall. Nachdem der Eigentümer der Wiese den Junggesellen jedoch mitgeteilt hatte, sein Grundstück künftig nicht mehr zur Verfügung zu stellen, fand die Martinskirmes 2015 wieder am Bürgerhaus statt. Darauf reagierten die Nachbarn mit einer erneuten Klage.

Für die Verbandsgemeinde verwies Bürgermeister Achim Haag auf den sozialen Aspekt. So spiele sich im Bürgerhaus das gesamte Dorfleben ab. „Außerdem sprechen wir hier von lediglich fünf bis sieben Veranstaltungen pro Jahr“, so Haag weiter. Zur Frage des Richters, ob sich ein alternativer Standort finden ließe, führte der Vorsitzende des Junggesellenvereins, Thomas Hospelt aus, dass kein anderes öffentliches Grundstück zur Verfügung stehe. „Der Sportplatz kommt ebenfalls nicht in Frage, da dort laut eines Gerichtsurteils nur Veranstaltungen der Feuerwehr und des Sportvereins stattfinden dürfen“, so Hospelt.

Auch die vom Gericht vorgeschlagene Kompromisslösung, dass am Bürgerhaus pro Jahr nur noch die Karnevalsveranstaltungen und die Martinskirmes stattfinden sollen, lehnten die Nachbarn ab. Jetzt hat das Gericht das letzte Wort. Innerhalb der nächsten zwei Wochen soll ein Urteil gesprochen werden.

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