Haushalt Bad Breisig ächzt unter hohen Kassenkrediten

BAD BREISIG · Der rasante Anstieg der Kassenkredite war das prägende Thema der Haushaltsberatung für das Jahr 2013. An jeder einzelnen Stellschraube wurde in Bad Breisig gedreht, um die wachsende Verschuldung durch Kassenkredite, mit der die Liquidität einer Gemeinde aufrechterhalten bleiben soll, zu bremsen.

Wurde im November noch ein erster Etatentwurf mit neuen Kassenkrediten nur für 2013 in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro erstellt, so konnte dieser Betrag bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes im Stadtrat im März auf nunmehr rund 640.000 Euro reduziert werden. Trotz dieser guten Nachricht bleibt es dabei: Bad Breisig ächzt unter der Kreditlast.

Um die noch immer viel zu große Deckungslücke finanzieren zu können, hoffen nicht nur die Stadt Bad Breisig, sondern alle rheinland-pfälzischen Kommunen auf eine spürbare Änderung des Landesfinanzausgleichs ab dem Jahr 2014.

"Hierbei ist es von wesentlicher Bedeutung, dass bei der Gesamtbetrachtung der kommunalen Defizite auch die Belastungen durch Altschulden aus Liquiditätskrediten berücksichtigt werden", erklärte Bürgermeister Bernd Weidenbach (CDU). Diese Altschulden könnten nämlich nur dann abgebaut werden, wenn die noch anfallenden Zinslasten nicht durch neue Schulden finanziert werden müssten.

Die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes weist einen Bestand an Kassenkrediten der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände bis Ende 2012 von 6,1 Milliarden Euro aus. Dies bedeutet je Einwohner in Rheinland-Pfalz - vom Baby bis zum Greis - eine Belastung von 1500 Euro. Im Vergleich liegt die Verschuldung pro Einwohner in der Stadt Bad Breisig mit 400 Euro weit unter dem Landesdurchschnitt. "Jedoch zeigen diese alarmierenden Zahlen, dass der gesamte Finanzausgleich einer Reform bedarf.

Diese liegt nunmehr als Entwurf auf dem Tisch und macht deutlich, dass die hierin vorgenommenen Änderungen zu einer Umverteilung zugunsten der kreisfreien Städte und Landkreise führen würde", so Weidenbach. Insbesondere die Verbandsgemeinden und die Ortsgemeinden seien hiervon betroffen, stellt der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund fest.

Es sei wichtig, dass der vom Verfassungsgerichtshof geforderte notwendige finanzielle Ausgleich für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) nicht zu Lasten des kreisangehörigen Raums gehe, sondern durch zusätzliche Landesmittel erreicht werde, meinte Weidenbach abschließend.

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