Ex-Bürgermeister in Sinzig "Alles wurde steuerlich korrekt abgerechnet"

SINZIG · Sinzigs Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger äußert sich zu den Vorwürfen, den Dienstwagen privat genutzt, die Vorteile nicht versteuert und insgesamt falsch abgerechnet zu haben.

Sinzigs Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger will sich die wiederholten Vorwürfe, die nun im Stadtrat zur Abstimmung stehen, nicht gefallen lassen. Der 65-jährige Christdemokrat, der sich seit Ende des vergangenen Jahres im Ruhestand befindet, sagte auf Anfrage des General-Anzeigers: „Der Bericht des Landesrechnungshofes lag noch während meiner Amtszeit vor. Demzufolge habe ich zu allen Punkten, die mich betreffen, Rede und Antwort auch gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss gestanden.“ Zudem habe er an mehreren Sitzungen des Ausschusses teilgenommen. In keinem Fall hätten der Ausschuss oder einzelne Mitglieder den Vorwurf erhoben, dass Kroeger unvollständig antworte.

Im Gegenteil: „Alle Punkte wurden intensiv besprochen und erörtert, so auch die Abwägung Leasing oder Kauf sowie die jeweiligen Jahreskilometerleistungen.“ Auch seien Stellungnahmen, beispielsweise des Autohauses angefordert worden. „Abschließend erfolgte eine Einigung zwischen Ausschuss, Stadt und mir, die mit Bescheid vom April des Jahres schriftlich bestätigt wurde“, führte Kroeger aus. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe die im Jahr 2003 abgeschlossene Vereinbarung über die private Dienstwagennutzung, die bereits im Jahr 2005 vom damaligen Ausschuss geprüft und nicht beanstandet worden sei, erneut untersucht. Kroeger: „In dieser Vereinbarung ist nicht, entgegen der jetzigen Behauptung der Stadt, die Beschaffung eines Dienstwagens geregelt, sondern die Festlegung der Entschädigung für die private Nutzung.“

Die jeweiligen Kosten hierfür seien jedes Jahr seit 2003 im Haushaltsplan der Stadt und später zusätzlich im Wirtschaftsplan der Stadtwerke ausgewiesen und jährlich vom Stadtrat beschlossen worden. „Seit der Nutzung des Dienstwagens wurde dieser entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen abgerechnet“, sagte der frühere Sinziger Bürgermeister. So erfolgte nach Kroegers Aussage die Besteuerung von einem Prozent für die private Nutzung und 0,03 Prozent für Fahrten von und zur Arbeitsstätte. Diese Beträge seien auf den Bruttolohn angerechnet und monatlich versteuert worden. Allerdings: „Hier waren beim Wechsel eines Dienstwagens nach Ablauf der Leasingzeit tatsächlich irrtümlich falsche Daten zugrunde gelegt worden“, so Kroeger.

Die Ein-Prozent-Regelung, die seit der Dienstwagennutzung angewendet wurde, sei weder bei der seinerzeitigen Prüfung durch den Landesrechnungshof noch bei den jährlichen Prüfungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beanstandet worden. Kroeger: „Bei der jetzigen Prüfung durch den Landesrechnungshof wurde vielmehr erstmals die Forderung erhoben, einen weiteren zusätzlichen Anteil für die Privatnutzung zu leisten.“ Dies sei zwischenzeitlich geschehen. Bezüglich des Arbeitsgerichtsprozesses gegen einen Mitarbeiter habe der Anwalt, der die Interessen der Stadt vertrat, in den städtischen Gremien seine Vorgehensweise dargelegt und erklärt, warum ein Versäumnisurteil erwirkt wurde. Wie mehrfach berichtet, war dieser Vorgang im Nachgang gutachterlich untersucht worden. In dieser Ausarbeitung kamen die Juristen zu dem Schluss, dass die von Kroeger angeführte Verwaltung rechtmäßig gehandelt habe. Auch eine spätere ergänzende rechtliche Stellungnahme kam zu diesem Ergebnis. Es sei bedauerlich – so Kroeger – dass dieser juristischen Bewertungen der Öffentlichkeit bislang vorenthalten worden seien.

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