Prozess in Koblenz 42-Jähriger aus Sinzig zu lebenslanger Haft verurteilt

AHRWEILER · Wegen Totschlags in besonders schwerem Fall, Vergewaltigung sowie unerlaubten Drogen- und Waffenbesitzes hat das Koblenzer Schwurgericht einen 42-jährigen Sinziger am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau in Tötungsabsicht grausam zugerichtet hat, bevor sie ihren schweren Verletzungen erlegen ist.

"Verletzungen, wie man sie als Folge menschlichen Handelns noch nicht gesehen hat", zitierte Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen die Rechtsmedizinerin, die die Leiche der 43-Jährigen obduziert hatte. Die Brutalität, mit der der Angeklagte in jener Nacht gegen seine Ehefrau vorgegangen sei, suche ihresgleichen. "Er hat sie nicht getötet, sondern vernichtet", so der Ankläger.

Bevor es zu der Gewaltorgie gekommen sei, habe das Paar in der gemeinsamen Wohnung in Sinzig offenbar einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt. Aus einem Brief, den der gelernte Maurer an seine Ehefrau geschrieben hat, geht hervor, dass die 43-Jährige sich gegen eine vom Angeklagten bevorzugte Sexualpraktik gesträubt hatte.

Das Gericht geht davon aus, dass dies auch der Auslöser für den anschließenden Gewaltausbruch des 42-Jährigen gewesen ist. So weisen massive Verletzungen der Toten darauf hin, dass der Angeklagte schließlich mit roher Gewalt vorgegangen ist. Dann hat er der Frau mit einer Wasserwaage aus Metall massive Kopfverletzungen zugefügt.

Nachdem der 42-Jährige sein schwerstverletztes Opfer mit seinem Handy fotografiert hatte, ging er erneut mit massivem Vernichtungswillen gegen die bereits bewusstlose Frau vor. So hat er sie mit zahllosen Tritten und Messerstichen malträtiert.

Am nächsten Morgen hat der Angeklagte die Leiche in einen Schlafsack und Müllsäcke gepackt, in den Kofferraum ihres Pkw verfrachtet und das Fahrzeug schließlich am Remagener Bahnhof abgestellt. Anschließend hat er mit seiner Freundin und deren dreijährigem Sohn, der sich zum Zeitpunkt der Tat in der Wohnung des Mannes befunden hatte und möglicherweise nichts von der Tat mitbekommen hatte, scheinbar ungerührt einen Ausflug in die Eifel unternommen.

Die 43-Jährige war jedoch nicht nicht die einzige Frau, die einem Martyrium ausgesetzt war. So hat der Angeklagte im August 2010 die Mutter seines Sohnes ans Bett gefesselt, um die hilflose Frau brutal zu vergewaltigen.

Laut Nebenklage hat der krankhaft eifersüchtige 42-Jährige, der wegen etlicher Körperverletzungsdelikte bereits mehrere Jahre im Gefängnis gesessen und bis zuletzt über ein ganzes Waffenarsenal verfügt hat, die Frauen dominiert, eingeschüchtert und unter Druck gesetzt, so dass sie ihm hörig gewesen seien und das gemacht hätten, was er von ihnen verlangt habe. "Wenn es nicht nach seinem Willen ging, hat er die Frauen auf brutalste Weise diszipliniert", führte Richter Ralf Bock aus.

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