Gebührenbescheide der Verbandsgemeinde Ärger ums Wasser aus den Dernauer Wingerten

DERNAU · Wasser fließt immer nach unten. Soweit waren sich Vertreter des Dernauer Gemeinderats und der Verwaltung einig. Dissens bestand im Rat allerdings angesichts der Frage, wer dafür zuständig ist, das Wasser aus Feld und Fluren am Fließen zu halten.

 Über Rinnen wird das Regenwasser aus den Wingerten abgeleitet. Wer für den Unterhalt zuständig ist, soll jetzt geprüft werden.

Über Rinnen wird das Regenwasser aus den Wingerten abgeleitet. Wer für den Unterhalt zuständig ist, soll jetzt geprüft werden.

Foto: Martin Gausmann

Konkret ging es um Bescheide über die „Erhebung von Beiträgen für Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld-, Weinbergs- und Waldwegen für die Jahre 2013 bis 2015“. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte die Bescheide an Grundstückseigentümer verschickt und danach 46 Widersprüche kassiert. Am Ende einer langen Diskussion stellte der Rat einstimmig fest, dass die Ortsgemeinde sich nicht in der Lage sehe, die Rechtmäßigkeit der Bescheide zu beurteilen.

Darum soll die Verbandsgemeinde zur Klärung eine juristische Prüfung durchführen lassen. Ferner soll geprüft werden, ob im Falle unrechtmäßig erteilter Bescheide auch die der Bürger zurückgenommen werden können, die nicht widersprochen haben.

Wie der Dernauer Bürgermeister Alfred Sebastian ausführte, wurden die Beiträge auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes erhoben, die Dernau 2006 beschlossen habe. Man müsse nachdenken, ob die Satzung auf Dauer so beibehalten werden könne, da für Weinbergs- und Waldparzellen, egal in welcher Lage, gleich hohe Beiträge gefordert würden.

Widerstand aus Dernau

Gravierende Einwände gegen das gesamte Verfahren brachte Heinz-Wilhelm Schaumann als Sprecher der Freien Bürgerliste (FBL) Dernau vor. Laut der Satzung könne die Gemeinde nur Beiträge für Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten an Wegen erheben. Maßnahmen an Gewässern seien nicht Gegenstand der Satzung. Was zu einem „Wegekörper“ gehöre, sei eindeutig festgelegt, unter anderem Wegesrand, Unterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Seitenstreifen. Dagegen habe die Verwaltung auch weitere Kosten umgelegt wie Kosten für Sauberhaltung von Gewässern, Kaskaden und Geröllfängern. Ziehe man diese Kosten von der Rechnung ab, verbleibe ein zu zahlender Rest von insgesamt etwa 7000 Euro. Unter Berücksichtigung der Zuschüsse der Jagdgenossenschaft „bleibt nichts mehr zur Umlage und Kostenverteilung an die Eigentümer“, sagte Schaumann.

Verbandsbürgermeister Achim Haag schlug vor, die Sache dem Kreisrechtsausschuss vorzulegen. Streitpunkt könne nicht die Wegesatzung sein, es gebe Elemente, die den Wegen dienten wie etwa im Zuge der Flurbereinigung befestigte Gewässer. „Um die Feldwege bauen zu können, musste man Wasser führen, beispielsweise über Kaskaden, so schützt die Kaskade den Weg“, argumentierte Haag. Folglich handle es sich nicht um Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung, für die die VG zuständig sei, sondern um Unterhaltungspflicht der Wege, was Sache der Ortsgemeinde sei. Falls die Prüfung der Bescheide eine Rechtswidrigkeit ergebe, müsse geklärt werden, wie mit den Anliegern zu verfahren sei, die nicht widersprochen haben. Dafür gebe es strenge Voraussetzungen.

Warten auf das Prüfergebnis

Ein weiterer, ebenfalls von der FBL eingebrachter Tagesordnungspunkt war eng mit dem vorhergehenden verzahnt. Er zielte auf Klärung der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde für Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten von Gewässern dritter Ordnung. Da die VG nicht über eine Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die Unterhaltungskosten verfüge, könnten die Anlieger auch nicht an Kosten beteiligt werden, sagte Schaumann. Für die Unterhaltung kleiner natürlicher Gewässer sei die Verbandsgemeinde zuständig, auch nach einer künstlichen Verlegung etwa durch Flurbereinigung und auch, wenn die Gewässer zeitweise trocken seien.

Die natürlichen Gewässermulden seien schon vor der Flurbereinigung vorhanden gewesen und lediglich ausgebaut worden. Danach habe die Verbandsgemeinde sie automatisch wieder in ihre Unterhaltung übernommen. Auch bei diesem Punkt sah sich der Rat nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit zu beurteilen. Mehrheitlich beschloss er auf Vorschlag von Bürgermeister Sebastian eine Vertagung, bis ein Prüfergebnis zum vorherigen Tagesordnungspunkt vorliegt.

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