Lösung für die Petrushütte Rat greift in die Trickkiste

NIERENDORF · Die Petrushütte oberhalb von Nierendorf soll so schnell wie möglich wieder nutzbar gemacht werden - darüber war sich der Nierendorfer Ortsbeirat in seiner jüngsten Sitzung einig.

1982 war sie als Schutzhütte genehmigt worden, wurde aber seitdem auch regelmäßig von Vereinen und Bürgern für Feste und Veranstaltungen genutzt. Was von der bislang geltenden Genehmigung nicht abgedeckt war, denn die Hütte liegt im Außenbereich und darüber hinaus auch noch in einem Landschaftsschutzgebiet. Deshalb hatte ein Nierendorfer Bürger im vergangenen Jahr über die Aufsichtsbehörde veranlasst, dass die Hütte nicht mehr für Feierlichkeiten genutzt werden darf.

Doch der Grafschafter Gemeinderat hatte schnell eine Lösung gefunden, wie man den Bürgern trotzdem zu ihren Feiern verhelfen kann, zumal die Hütte in den vergangenen Jahren mit sehr viel Eigenleistung renoviert worden war. Der Rat greift in die Trickkiste, will sie einfach in den Innenbereich der Ortschaft einbeziehen und dafür eine Bauleitplanung in die Wege leiten. Dafür müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein neuer Bebauungsplan erstellt werden, mit dem die Fläche als "Sondergebiet Freizeit und Erholung" ausgewiesen werden soll. Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens wurde der Ortsbeirat jetzt zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Als künftigen Nutzerkreis der Petrushütte, für die der Ortsbeirat selbst die Trägerschaft übernehmen möchte, sieht das Gremium alle ortsansässigen Vereine, Familien und Gruppierungen aus Nierendorf. Sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen soll die Petrushütte nutzbar sein, wobei die konkrete Frequentierung noch nicht abschätzbar sei. "Entscheidend wird sein, ob die Vereine die Hütte auch künftig noch annehmen und ihre Veranstaltungen dort ausrichten werden", erklärte Klaus Assenmacher (CDU).

Die Nutzungsordnung soll auf die aktuellen Gegebenheiten hin überarbeitet werden, Beschränkungen soll es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geben. Dazu zählen vor allem der Lärmschutz und die zeitliche Begrenzung des Ausschanks. Sanitäre Anlagen seien dort nicht notwendig, war man sich einig. Man könne sich, wie bisher auch schon, mit mobilen Lösungen behelfen. Allerdings sei ein Stromanschluss wünschenswert, die Gemeindeverwaltung möge die dafür notwendigen Kosten ermitteln.

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