Gerichtsverfahren in Koblenz Noch kein Urteil im Grafschafter Gülle-Prozess

GRAFSCHAFT · Das Verwaltungsgericht sieht wie auch die Kreisverwaltung Probleme in der Zuwegung. Ob das Fünf-Millionen-Liter-Jauchebecken gebaut werden darf, ist fraglich.

Eine Urteil gibt es noch nicht, allerdings ließ das Koblenzer Verwaltungsgericht heute erkennen, dass der Bau eines Güllebeckens in Gelsdorf nicht so unproblematisch ist, wie von Landwirt Theo Münch angenommen. Münch möchte ein Fünf-Millionen-Liter-Güllebecken anlegen. Sowohl die Gemeinde als auch die Kreisverwaltung lehnten das ab. Grund: Die Zuwegung - ein Wirtschaftsweg - sei für anliefernde Gülle-Lkw ungeeignet.

Münch hingegen meint, der Kreis als Baugenehmigungsbehörde stelle damit zu hohe Ansprüche an die Zufahrtswege. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht wegen der von der Kreisverwaltung Ahrweiler versagten Baugenehmigung. Landwirtschaftliche Betriebe seien in der Regel nur über derartige Wege zu erreichen. Zudem legte er ein Gutachten vor, das die Zuwegung unter Berücksichtigung einiger Nachbesserungen für geeignet befand.

Der Kreis hingegen legte ein Gutachten mit gegenteiliger Aussage vor. Münch erklärte sich dann bereit, auf eigene Kosten einen neuen Wirtschaftsweg bauen zu wollen. Das Urteil, ob das Becken nun errichtet werden darf oder nicht, wird in den nächsten Wochen gesprochen.

Die Pläne des Landwirts sorgten für großen Widerstand in Gelsdorf, Dort hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet. Man sorge sich um Gesundheit und Umwelt, so die Initiative. Fünf Millionen Liter Gülle erforderten große Lkw-Transporte. Damit sei man neben der Geruchsbelästigung nicht einverstanden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort