Urteil über Genehmigung in Gelsdorf Kreis und Gemeinde wehren sich gegen Güllebecken

GELSDORF · Die Entscheidung zur Genehmigung für das Güllebecken in Gelsdorf wird nicht einfach so hingenommen. Das Kreishaus und das Rathaus wehren sich.

Der Kreis und die Gemeinde Grafschaft wollen das "Gülle-Urteil" des Verwaltungsgerichtes nicht hinnehmen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Gemeindeverwaltung Grafschaft werden stattdessen weiter gegen die Errichtung des Güllebeckens in Gelsdorf vorgehen. Kreis und Gemeinde haben gemeinsam beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Zulassung der Berufung gegen das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Koblenz beantragt.

Das Gericht hatte die Kreisverwaltung im November verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen (der GA berichtete).

Kreishaus und Rathaus begründen ihren Antrag auf Berufungszulassung mit dem angeblich "nicht ausreichenden Erschließungsangebot des Landwirts beim Ausbau des Wirtschaftsweges für den Schwerlastverkehr, fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen sowie der laufenden Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nitratbelastung des Grundwassers und den damit verbundenen anstehenden Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung".

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