Datenschutz-Grundverordnung Grafschafter Ehrenamtler ärgern sich über DSGVO

LANTERSHOFEN · Für wen gilt sie? Und was müssen Vereine in Sachen Rechte und Pflichten beachten? Über die Datenschutz-Grundverordnung informierte die CDU Grafschaft 200 ehrenamtlich Engagierte in Lantershofen.

 Nicht leicht zu durchschauen ist die neue Datenschutz-Grundverordnung.

Nicht leicht zu durchschauen ist die neue Datenschutz-Grundverordnung.

Foto: MEIKE BÖSCHEMEYER

Wie ein Damoklesschwert über ihrem Verein sehen ehrenamtlich tätige Vorstände derzeit die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Die CDU Grafschaft hatte das Thema nun aufgegriffen und die Vereine zu einem Vortrag nach Lantershofen eingeladen. Dass es dazu 140 Anmeldungen gab und am Ende fast 200 Ehrenamtliche den Saal des Winzervereins füllten, zeigt auch die Unsicherheit, mit der noch viele Vereinsvertreter der DSGVO gegenüberstehen.

In Lantershofen referierte Rechtsanwalt Dennis Groh aus Köln und machte schon zu Beginn abwehrend klar: „Ich habe das nicht entworfen.“ Er versuchte, das 100-Seiten-Werk so zu zerlegen, dass die Vereine einen Leitfaden bekommen. Was ist besonders wichtig, was kann ich noch später erledigen? Denn eines ist klar: Die Anforderungen sind für die Ehrenamtlichen zumindest kurzfristig gar nicht zu leisten, und Anwälte oder andere Dienstleister kann sich nicht jeder Verein leisten.

Seinen Vortrag teilte Groh in elf Fragestellungen auf. Da ging es etwa darum, was denn die DSGVO überhaupt ist, für wen sie gilt oder welche Pflichten und Rechte sie beinhaltet sowie um Begrifflichkeiten wie die personenbezogenen oder sensiblen Daten. Daten, die ein Verein erheben darf, um überhaupt agieren zu können und vor allen Dingen um Einwilligungen der Mitglieder. Gut möglich, dass Aufnahmeanträge einzelner Vereine bald mehrseitig werden.

Wichtig ist es, Einwilligungserklärungen von Mitgliedern einzuholen

Schnell kamen im Auditorium Fragen auf: „Was ist mit vorhandenen Mitgliederbeständen, wann muss ich was löschen oder kann es behalten?“ Groh musste oft zum Konjunktiv greifen, die schwammige Formulierung in der DSGVO lässt Spielräume offen. Grauzonen entstehen, die vermutlich erst durch Urteile kleiner werden. Der Anwalt konnte vielfach nur Empfehlungen aussprechen, widersprach dabei auch schon mal anderen Experten und berichtete viel von dem, was in seiner Sozietät unternommen wurde.

Schließlich gab es einen Leitfaden der Mindestmaßnahmen: Daten, die nicht zwingend für die Mitgliedschaft benötigt werden, am besten löschen; wenn nach DSGVO erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten benennen; Einwilligungserklärungen von Mitgliedern einholen. Ganz wichtig: Alle datenschutzrechtlichen Vorgänge sorgfältig dokumentieren und vor allem die Internetseite entsprechend pflegen. Denn die ist erster Anlaufpunkt für Abmahnanwälte. „Die hängen sich wie Fledermäuse an ihren Hals“, meinte Groh. „Das ist doch Wahnsinn, wer soll das alles machen?“, so die Reaktion von Elmar Schmitz aus dem Vorstand der Gemeinschaft der Ahrweiler Niederhut. Wie er dachten viele der Besucher nach dem knapp zweistündigen Vortrag.

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