Zuweg nicht geeignet Doch kein Güllebecken auf der Grafschaft

GELSDORF · Landwirt Theo Münch darf nicht das von ihm beantragte Güllebecken auf einer Fläche im Außenbereich von Gelsdorf bauen.

Dies bestätigte gestern die Kreisverwaltung Ahrweiler, die dem Landwirt eine entsprechende Baugenehmigung verweigert hat - und zwar ganz zur Freude der "Bürgerinitiative gegen industrielles Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe", die sich vehement gegen einen Güllesee auf dem Gelsdorfer Feld ausspricht. Die Kreisverwaltung Ahrweiler als Baugenehmigungsbehörde hat den Bauantrag zur Errichtung des Güllebeckens in Gelsdorf abgelehnt, weil die Erschließung des geplanten Standortes nicht vernünftig dargestellt und gesichert worden sei.

Wie mehrfach berichtet, hatte der Landwirt beantragt, nahe der Autobahn A 61 eine Anlage mit einem Beckenvolumen von 5,5 Millionen Liter Gülle zu errichten. Er warf der Kreisverwaltung Untätigkeit vor und drohte mit dem Klageweg. Allerdings stellte sich heraus, dass er zunächst Antragsunterlagen nicht beigebracht hatte. Aus diesem Grund setzte die Kreisverwaltung das Genehmigungsverfahren aus. Vor wenigen Wochen komplettierte Theo Münch die Unterlagen, so dass nun eine Entscheidung getroffen werden konnte.

Die Zuwegung auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg ist laut Kreisbauamt für den zu erwartenden Schwerlastverkehr bei einer Achslast von zehn Tonnen nicht ausreichend dimensioniert. Der unbefestigte Wirtschaftsweg befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist nach den Darlegungen der Kreisverwaltung lediglich für eine geringe Beanspruchung mit seltenen Überfahrten ausgelegt. Das Bauvorhaben sei damit bereits unzulässig, heißt es aus dem Kreishaus.

Zuvor hatte der Kreis nach den gesetzlichen Vorschriften die Gemeinde Grafschaft beteiligt. Der Bau-, Planungs- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde hat am 24. Juni beschlossen, das Einvernehmen ebenfalls wegen der fehlenden Zuwegung nicht zu erteilen.

Grafschafts Bürgermeister Achim Juchem nahm gestern die Entscheidung der Kreisbehörde mit Erleichterung zur Kenntnis.

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