Verfahren neu aufgerollt Bau eines Güllebeckens in der Grafschaft wird neu verhandelt

GRAFSCHAFT · Ein Gelsdorfer Landwirt will ein großes Güllebecken auf einem Feld vor Gelsdorf bauen lassen. Anwohner befürchten Geruchsbelästigungen. Nunzieht das Oberverwaltungsgericht in Koblenz den Fall an sich.

Nach Informationen des General-Anzeigers hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz einer Beschwerde der Gemeinde Grafschaft gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zum Bau eines Güllebeckens im Grafschafter Ortsteil Gelsdorf stattgegeben. Damit wird das Verfahren neu aufgerollt.

Wie mehrfach berichtet, will ein Gelsdorfer Landwirt ein großes Güllebecken auf einem Feld vor Gelsdorf bauen lassen. Dagegen liefen Teile der Bevölkerung Sturm, da sie Geruchsbelästigungen und starken Gülle-Lkw-Verkehr befürchten.

Die Kreisverwaltung als Baugenehmigungsbehörde verweigerte zunächst die vom Landwirten beantragte Baugenehmigung. Daraufhin zog der Antrag stellende Landwirt vor Gericht. Beim Verwaltungsgericht erhielt er Recht. Allerdings mit Auflagen. So soll der Gelsdorfer den zum künftigen Güllebecken führenden Wirtschaftsweg so ausbauen, dass er von schweren Lkw so befahrbar ist, dass Schäden ausgeschlossen sind. Das sagte der Landwirt zu.

Die Gemeinde Grafschaft, die das Verfahren begleitete, legte Beschwerde ein, der nun Rechnung getragen wurde. Jetzt wird der „Gülle-Fall“ komplett neu verhandelt.

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