Gemeinderat beschließt Bürgerentscheid zum Outlet-Center in Grafschaft

GRAFSCHAFT · Die Grafschafter Bürger dürfen mitbestimmen, ob es in der Gemeinde ein Factory-Outlet-Center geben wird. Der Gemeinderat macht den Weg für das Verfahren frei. Ein frühestmöglicher Termin ist der 25. November.

 Animation für ein Factory Outletcenter auf der Grafschaft.

Animation für ein Factory Outletcenter auf der Grafschaft.

Foto: GA

Bei einer Gegenstimme von Hartmut Wüst (FDP) beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auf Antrag der CDU, einen Bürgerentscheid zu dem Thema durchzuführen. Über die genauen Modalitäten muss sich allerdings der Gemeinderat noch verständigen, etwa über den Termin des Bürgerentscheides und über die dort zur Wahl stehende Fragestellung. Aller Voraussicht nach soll der Bürgerentscheid im Spätherbst stattfinden. Frühestmöglicher Termin wäre der 25. November.

Nach etlichen Jahren der Vorbereitung stehe jetzt die Entscheidung an, ob die Gemeinde für die Ansiedlung eines FOC einen Antrag auf Abweichung von den Festlegungen der Landesplanung stelle, sagte CDU-Fraktionschef Klaus Huse in seiner Antragsbegründung. Die Tragweite eines solchen Beschlusses für ein Einzelprojekt mit dieser Dimension sei sehr hoch, so Huse, weshalb die CDU der Auffassung sei, „dass angesichts des sehr starken Interesses der Menschen in der Grafschaft an dieser Frage ein Bürgerentscheid der richtige Weg ist, die Thematik einer Entscheidung zuzuführen.“

Der Projektträger BIS Outlet Ahrtal GmbH, eine Tochter von Neinver Deutschland, habe die erforderlichen Antragsunterlagen für ein Zielabweichungsverfahren mittlerweile bei der Gemeinde eingereicht, erklärte Bürgermeister Achim Juchem. Allerdings seien noch einige kleinere Änderungen erforderlich, so dass das Thema erst im Spätherbst in den dafür zuständigen Ausschüssen behandelt werden könne.

CDU-Sprecher Marcel Werner wies darauf hin, dass dies der erste Antrag auf einen Bürgerentscheid in der Grafschaft sei und man damit die Vorgaben der Landesregierung umsetze, Politik transparenter zu machen und die Bürger stärker in die Entscheidungen einzubeziehen. „Wir stehen dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber, möchten aber die Bürger fragen, ob sie auch damit einverstanden sind, dass wir das Zielabweichungsverfahren starten“, sagte Werner. Eine positive Entscheidung wäre nach seiner Ansicht ein starkes Argument für das Projekt. „Wir wollen gemeinsam einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde setzen.“

Vor- und Nachteile des FOC abwägen

Hubert Münch (SPD) stellte klar, dass seine Fraktion stets für die Einführung direkter demokratischer Elemente gewesen sei und dies auch künftig bei wichtigen Weichenstellungen für die Gemeinde wünsche. Deshalb werde man dem Bürgerentscheid zustimmen. Auch Richard Horn (FWG) bestätigte, die Bürgermeinung in dieser Angelegenheit sei sehr wichtig für die Kommunalpolitiker: „Aber wer entscheiden will, muss Informationen haben.“ Deshalb beantragte er, im Vorfeld des Bürgerentscheids eine oder mehrere Informationsveranstaltungen vorzusehen, die den Bürgern die Möglichkeit geben sollen, zu einer Meinungsbildung über die Vor- und Nachteile der Ansiedlung eines FOC zu kommen. Zudem soll es möglich sein, vorab Fragen einzureichen, die in der Informationsveranstaltung beantwortet werden sollen. Auch dies befürwortete der Gemeinderat.

Mathias Heeb (Grüne) bemerkte, seit den ersten Überlegungen im Jahr 2009 habe sich einiges getan; über den aktuellen Stand der Dinge wüssten die Bürger fast nichts. Deshalb sei eine umfangreiche Vorabinformation unabdingbar. Michael Schneider (CDU) bestätigte ebenfalls, man könne nur dann eine Entscheidung treffen, wenn alle Informationen auf den Tisch lägen. Deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt, einen solchen Bürgerentscheid durchzuführen, denn das Thema sei entscheidungsreif. „Wir wollen eine öffentliche Debatte entfachen, Pro und Kontra hören“, sagte er.

Hartmut Wüst (FDP) hingegen war der Ansicht, es sei der falsche Zeitpunkt für einen Bürgerentscheid, weil man sich praktisch schon auf der Zielgerade befinde. Er befürchtete eine Konventionalstrafe für die Gemeinde im Falle der Ablehnung. Das allerdings schloss Bürgermeister Achim Juchem aus: „Uns entstehen keine Kosten.“

Formal wie eine Bürgermeisterwahl

Bis es aber zur Bürgerentscheid kommt, hat der Gemeinderat noch einiges an Arbeit zu erledigen. Ein Bürgerentscheid laufe organisatorisch genau wie eine Bürgermeisterwahl ab, so Juchem. Deshalb sei der Abstimmungstag vom Gemeinderat zu bestimmen, er es müsse aber ein Sonntag sein. Zuvor müsse den Bürgern die vom Gemeinderat vertretene Auffassung zu dem Thema in Form einer öffentlichen Bekanntmachung dargelegt werden. Der Rat müsse also zunächst einmal selbst seine offizielle Position erarbeiten. Dann müsse überlegt werden, mit welcher Frage man überhaupt an die Bürger herantrete. Diese Frage müsse nämlich mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet werden können, denn auf dem Wahlzettel gebe es nur diese beiden Optionen.

Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Grafschaft. Gewonnen hat am Ende diejenige Antwort, die die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, sofern diese mindestens 50 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht. Werde die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, müsse der Gemeinderat selbst über die Angelegenheit entscheiden, erklärte Juchem. Gebe es allerdings eine Entscheidung, stehe diese einem Beschluss des Gemeinderates gleich. Der könne einen Bürgerentscheid dann frühestens nach drei Jahren abändern.

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