Misshandlungsvorwürfe bis heute ungeklärt Warten auf Missbrauchs-Prozess zur Kita Antweiler

KREIS AHRWEILER · Stimmen Vorwürfe gegen Erzieherinnen der Kita Antweiler? Im Dezember 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz nach mehr als zweijährigen Ermittlungen gegen vier ehemalige Erzieherinnen Anklage beim Landgericht Koblenz erhoben.

Drei der Frauen sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen „hinreichend verdächtig, zwischen Februar 2012 und November 2013 in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen zu haben“. Dabei werden einer der Angeschuldigten 15 Taten, einer weiteren vier Taten und der dritten Angeschuldigten zwei Taten sowie eine Beilhilfetat zur Last gelegt.

Der vierten Angeschuldigten wird vorgeworfen, trotz einer dazu bestehenden Rechtspflicht die Misshandlung eines Kindes nicht unterbunden zu haben. Im Einzelnen soll es im Tatzeitraum laut Staatsanwaltschaft zu folgenden Taten gekommen sein: In 15 Fällen sollen Kinder, die ihre Mahlzeiten nicht oder nur zum Teil gegessen oder wieder ausspuckt haben, entweder in für das jeweilige Kindesalter viel zu kleine Hochstühle gequetscht, an einen Stuhl gefesselt, in abgedunkelte Räume gesperrt, geschlagen oder durch sonstige körperliche Gewalt gezwungen worden sein, das ausgespuckte Essen erneut in den Mund zu nehmen und herunterzuschlucken.

In acht Fällen sollen Kinder, die während der Mahlzeiten nicht ruhig auf ihrem Stuhl saßen oder sich zu laut verhielten, an ihren Stuhl gefesselt, in zu kleine Hochstühle gequetscht oder ihnen der Mund zugeklebt worden sein. Die Angeschuldigten bestreiten nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Taten. Verhandelt wurde bis heute vor dem Landgericht Koblenz nicht. Weshalb? Dieser Frage ging der General-Anzeiger nach.

Richterin Claudia Göbel, Sprecherin des Landgerichts Koblenz, erklärte, dass die „zunächst für das Verfahren zuständige Strafkammer aufgrund der zu diesem Zeitpunkt außerordentlich hohen Anzahl der dort anhängigen Haftsachen nicht zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden konnte.“ Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Verfahren, in denen sich die Angeklagten in Untersuchungshaft befinden, vorrangig zu bearbeiten seien.

Göbel: „Das Verfahren ist daher im April 2017, nach entsprechender Überlastungsanzeige der vormals zuständigen Strafkammer, von einer anderen Kammer übernommen worden. Diese hat unmittelbar nach Übernahme des Verfahrens eine aussagepsychologische Begutachtung in Auftrag gegeben. Bei Anklagevorwürfen, die auf den Aussagen sehr junger Kinder beruhen, ist dies ein gängiges Vorgehen.“

Entscheidung liegt allein im Verantwortungsbereich der Kammer

Derartige „ergänzende Beweiserhebungen“ seien nach der Strafprozessordnung als mögliche Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgesehen.

„Im Rahmen einer solchen aussagepsychologischen Begutachtung sind umfangreiche Fragestellungen zu klären, die nur nach zeitlich intensiver Begutachtung zuverlässig beantwortet werden können“, sagte Göbel. Das Gutachten liege seit Kurzem vor.

Unter Berücksichtigung der gutachterlichen Ergebnisse werde die Strafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Wann eine entsprechende Entscheidung ergehen werde, liege allein im Verantwortungsbereich der Kammer, sodass dazu derzeit keine Aussage gemacht werden könne.

Richterin Claudia Göbel: „Ich weise jedoch darauf hin, dass der zuständige Kammervorsitzende bereits damit begonnen hat, vorsorglich für den Fall der Eröffnung mit den Beteiligten etwaige Termine abzusprechen. Eine Aussage über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist mit einer solchen vorsorglichen Terminabsprache noch nicht getroffen.“

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