Am Tag der Europawahl So funktioniert die Kommunalwahl im Kreis Ahrweiler

KREIS AHRWEILER · Zusätzlich zur Europawahl steht am Sonntag, 26. Mai, im Kreis Ahrweiler die Kommunalwahl an. Wie diese funktioniert und was es zu beachten gibt, erklären wir hier.

Sonntag, 26. Mai, ist Wahltag. Zusätzlich zur Europawahl geht es im Kreis Ahrweiler bei den rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen neben den direkt zu wählenden Ortsbürgermeistern und -vorstehern um die Besetzung des Kreistages, der Stadträte, Verbandsgemeinderäte, Gemeinderäte und Ortsbeiräte. Unterschieden wird dabei zwischen der hauptsächlich vorkommenden Verhältniswahl und der Mehrheitswahl. Hier ein kleines Wahllexikon.

Verhältniswahl: Gibt es in einer Kommune oder einem Stadtteil mehrere Wahlvorschläge (Parteien, Wählergruppen), ist dies eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl. Die Zahl der Sitze einer Partei oder Wählergruppe entspricht dem Anteil der Stimmen, die ihre Bewerber erzielen.

Mehrheitswahl: Liegt kein oder nur ein Wahlvorschlag vor, handelt es sich um eine reine Personen- oder Mehrheitswahl. Die Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten ein Ratsmandat. Dabei können auch Namen auf einen leeren Stimmzettel geschrieben werden, wenn kein Wahlvorschlag vorliegt. Oder es kann ein Wahlvorschlag um Namen ergänzt werden.

Sitze: Bei beiden Wahlarten stehen den Wählern so viele Stimmen zur Verfügung, wie Sitze im Rat zu vergeben sind. Diese Anzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune und ist auf dem Stimmzettel aufgedruckt. Beispiel: Der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler hat 36 Sitze, also kann der Wähler 36 Kreuzchen vergeben. In Remagen sind es 32, auf der Grafschaft sind es 28.

Listenstimme: Wähler können mit nur einem Kreuz einem Wahlvorschlag im Ganzen ihr Votum erteilen, indem sie das Feld in der Kopfzeile kennzeichnen. Das ist der Kreis neben dem Namen von Partei oder Wählergruppe. In diesem Fall wird den Bewerbern des Wahlvorschlags jeweils eine Stimme zugeteilt.

Namen streichen: Wer eine Liste insgesamt wählen möchte, nicht aber bestimmte Bewerber auf dieser Liste, kann die entsprechenden Namen durchstreichen. Das Durchstreichen hat keinen Einfluss auf die zu vergebenden Stimmen. So können zum Beispiel bei 36 zu vergebenden Mandaten Namen durchgestrichen und dennoch 36 Kreuze gemacht werden. Das Streichen ist auch bei der Mehrheitswahl, bei der es nur einen Wahlvorschlag gibt, möglich.

Namen ergänzen: Das geht nur bei der Mehrheitswahl. Liegt nur eine Liste vor, kann diese um weitere Namen ergänzt werden. Aber: Es dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als das zu wählende Gremium Mitglieder hat. Wer also auf eine Liste für einen Rat mit zwölf Mitgliedern vier zusätzliche Namen schreiben will, darf von den vorgeschlagenen Personen nur noch acht ankreuzen. Die Personen, die eingetragen werden, müssen wählbar und identifizierbar (Alter, Beruf oder Adresse) sein.

Kombination: Listen- und Einzelstimmen können kombiniert werden. Wer einzelne Bewerber der angekreuzten Liste besonders unterstützen will, kann diesen zusätzlich bis zu drei Stimmen geben. Wenn ein Wähler beispielsweise dem auf Platz vier der Liste stehenden Bewerber drei Stimmen geben will, erhalten die beiden auf den letzten Plätzen stehenden keine Stimmen. Auch ist es möglich, eine Liste anzukreuzen und Einzelstimmen auf anderen Listen zu vergeben. Die am Ende der angekreuzten Liste stehenden Personen erhalten dann entsprechend keine Stimmen.

Kumulieren: Der Wähler macht kein Kreuz neben dem Parteinamen, sondern kann seine oben auf dem Stimmzettel angeführten möglichen Kreuzchen auf die Kandidaten einer Partei verteilen. Dabei können bei einem Bewerber bis zu drei Kreuzchen gemacht werden. So kann ein hinten Platzierter durchaus vorne landen.

Panaschieren: Der Wähler kann ohne Rücksicht auf Parteien oder Gruppen quer durch alle Listen den Kandidaten entsprechend der vorgegebenen Höchstmenge an Stimmen bis zu drei Kreuzchen geben. Beispiel: Hat der Kreistag 46 Mitglieder, können auch 46 Kreuzchen gestreut werden.

Reine Personenwahl: In Kommunen oder Stadtteilen ohne Wahlvorschlag findet eine Personenwahl oder Mehrheitswahl statt. Spätestens am dritten Tag vor der Wahl erhalten die Wähler von der Verwaltung einen amtlichen, leeren Stimmzettel. Dieser Stimmzettel kann schon zu Hause ausgefüllt werden und im Wahllokal in die Wahlurne geworfen werden. Auf dem Stimmzettel können so viele Personen (Nachbarn, Bekannte oder auch man selbst) aufgeführt werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Die Personen, die eingetragen werden, müssen wählbar und ausreichend identifizierbar sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort