Neues Müllkonzept im Kreis Ahrweiler Remagener Seniorin hat Ärger mit der Pflegetonne

KREIS AHRWEILER · Aufregung um die so genannte Pflegetonne: Ein Hausverwalter hatte von einer Remagener Seniorin, die aufgrund ihrer Inkontinenz eine solche Tonne bestellen wollte, eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

 Container für Windelsäcke: Diesen Service bietet beispielsweise der Bauhof vom Wipperfürth den Bürgern an. Ärztliche Bescheinigungen oder Hinweise auf Pflegebedürftigkeit benötigt man nicht.

Container für Windelsäcke: Diesen Service bietet beispielsweise der Bauhof vom Wipperfürth den Bürgern an. Ärztliche Bescheinigungen oder Hinweise auf Pflegebedürftigkeit benötigt man nicht.

Foto: DPA

Das neue Müllkonzept des Kreises Ahrweiler hat in den vergangenen Wochen und Monaten schon so manches Gemüt erhitzt. Nicht nur, dass die Sinnhaftigkeit des vom Kreistag verabschiedeten Abfallwirtschaftskonzeptes von einigen in Frage gestellt wird und wilde Müllablagerungen in freier Natur befürchtet werden. Vielmehr gibt es nun auch Ärger wegen der seit Januar angebotenen Pflegetonne. Wer sie haben will, darf sich – im Einzelfall – auf einiges gefasst machen.

Elfriede K. (Name von der Redaktion geändert) wohnt in Remagen in einem Mehrfamilienhaus. Die 78-jährige Dame ist seit einer Operation inkontinent und trägt sogenannte „Vorlagen“, die sie bislang in der grauen Reststofftonne entsorgt hat. Dann hörte sie von der neuen „Pflegetonne“, in der junge Familien für ihre Kinder die Windeln oder halt Senioren ihre Spezialbinden entsorgen können. Eine solche Tonne wollte die Remagenerin auch haben.

Sie meldete sich bei der Kreisverwaltung, die ihr allerdings erklärte, dass die Tonnenbestellung in diesem Fall über die Hausverwaltung erfolgen müsse. Also setzte sich die im Elf-Parteien-Haus lebende – grundsätzlich nicht pflegebedürftige – 78-Jährige mit dem Verwalter der Immobilie in Verbindung und trug ihr Anliegen vor. Der forderte nun eine „ärztliche Bescheinigung“, in der ein Bedarf für die Bestellung einer Pflegetonne quasi offiziell dokumentiert werde. „Was geht den Hausverwalter meine Krankheit an?“, fragt die Remagenerin. Und: „Wieso ärztliche Bescheinigung?“

Warnung vor Diskriminierung

Bereits vor Monaten hatte der Sozialverband VdK massiv vor derartigen Entwicklungen im Kreis Ahrweiler gewarnt und Diskriminierungen befürchtet. Dabei drehte es sich vor einigen Monaten zunächst um Gebühren und die optische Gestaltung des Müllbehälters: Die Pflegetonne sei neutral zu gestalten, damit eventuell diskriminierende Rückschlüsse auf Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen werden können, schrieb seinerzeit der VdK, der sich bundesweit seit mehr als 70 Jahren mit seinen 1,8 Millionen Mitgliedern für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzt. Die optische Neutralität ist inzwischen gewährleistet, nachdem vor allem auch die SPD im Kreistag darauf bestanden hatte.

Die Gebühren (2,75 Euro pro Leerung bei 80-Liter-Behälter) oder die Tonnenoptik sind für Elfriede K. jedoch nicht das Problem. Den Hausverwalter jedoch über ihre Inkontinenz zu informieren und sogar ärztlich dokumentieren zu lassen, sehr wohl. Dass der ein oder andere inzwischen seinen Müll in freier Wildbahn entsorge, wundere sie nicht mehr.

„Ein Attest oder die Bescheinigung der Krankenkasse über die Pflegebedürftigkeit braucht ein Mieter dem Hauseigentümer natürlich nicht vorzulegen“, stellt die Kreisverwaltung klar. Die Vorlage beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) reiche. Das Attest müsse auch keine Diagnose enthalten. Der AWB brauche aber zumindest die Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn ein Mieter eine Pflegetonne möchte. Schließlich erhalte der auch die Rechnung. So sehe es die Gebührensatzung vor, erklärte die Kreisverwaltung.

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